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Energiezentrale Klinikum am Europakanal; Vorprüfung nach § 5 UVPG

Stand: 25.06.2026

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung einer Energiezentrale des Klinikums Am Europakanal

Bekanntgabe des Ergebnisses gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG:

Die Bezirkskliniken Mittelfranken, Feuchtwanger Straße 38, in 91522 Ansbach haben bei der Stadt Erlangen mit Schreiben vom 09.02.2026 eine Neugenehmigung der Energiezentrale des Klinikums am Europakanal, Am Europakanal 71, 91056 Erlangen nach § 4 BImSchG beantragt. Die Neugenehmigung umfasst eine Biofeuerungsanlage, einen Erdgaskessel und eine Wärmepumpe. Die Energiezentrale wird in eine vorhandene Halle eingebaut.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 1.2.1 der Anlage 1 UVPG und unter Berücksichtigung der Kriterien von Nummer 2.3 der Anlage 3 UVPG durch eine standortbezogene Vorprüfung zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.


Ergebnis:

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt nach überschlägiger Prüfung der in Nr. 2.3. der Anlage 3 genannten Gebiete und deren Schutzkriterien zum Ergebnis, dass durch die beantragte Errichtung der Energiezentrale für keines der einschlägigen Schutzgüter erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.


Diese Bekanntmachung wird gemäß Art. 27 a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) auch auf der Homepage der Stadt Erlangen unter  http://www.erlangen.de eingestellt.





Erlangen, den 11.06.2026

Stadt Erlangen

Amt für Umweltschutz und Energiefragen



Menzner