Einkommensorientierte Förderung (EOF)
Stand: 07.07.2023
Die Einkommensorientierte Förderung ist eine Zusatzförderung, welche Mieter*innen einer EOF geförderten Wohnung auf Antrag gewährt wird.
Bevor eine EOF Leistung beantragt werden kann, ist die Vermittlung einer EOF geförderten Wohnung durch die Wohnungsvermittlung erforderlich. Erst nach Vermittlung einer solchen Wohnung, kann ein EOF Antrag gestellt werden. Das hierfür benötigte Antragsformular wird Ihnen nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheines automatisch zu gesandt.
Die Einkommensorientierte Förderung (= EOF) ist eine Zusatzförderung, welche dem Mieter bzw. der Mieterin einer EOF geförderten Wohnung auf Antrag gewährt wird. Bitte beachten Sie, dass nicht alle sozialgeförderten Wohnungen auch EOF gefördert sind. Informationen darüber, ob Ihre Wohnung zu diesen Wohnungen gehört erhalten Sie bei uns.
Die EOF Leistung ist eine einkommensabhängige Leistung. Es gibt drei Einkommensstufen. Die Höhe der EOF Leistungen richtet sich danach, in welcher Einkommensstufe Sie einzugruppieren sind. Überschreiten Sie die Einkommensgrenze der Stufe III, kann Ihnen keine EOF Leistung gewährt werden.
Eine Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse und die Eingruppierung in die Einkommensstufe wird durch die zuständige Stelle vorgenommen.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter eof@stadt.erlangen.de oder telefonisch unter 09131 86 3044 oder 09131 86 2978.