Erwerb einer Grabstätte
Stand: 12.10.2026
Informationen zum Erwerb eines Grabnutzungsrechts
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An einer freien Grabstätte kann ein Nutzungsrecht erworben werden:
- es wird mindestens für die Dauer der Ruhefrist (Erdbestattungen 15 Jahre, Urnenbeisetzungen 10 Jahre) vergeben, anschließend gibt es die Möglichkeit das Grabrecht um 5, 10 oder 15 Jahre zu verlängern
- es kann nur an eine einzelne, volljährige Person verliehen werden
- über das Nutzungsrecht wird ein Grabbrief ausgestellt
- die nutzungsberechtigte Person hat das Recht, sich selbst und Angehörige in der Grabstätte beisetzen zu lassen
- es beinhaltet das Recht ein Grabmal errichten lassen sowie das Grab anzupflanzen
- die nutzungsberechtigte Person ist verpflichtet das Grab in einem gepflegten Zustand zu halten
- bei dem Erwerb einer Grabstätte werden Grabauflagen vergeben, die Vorgaben zu den Maßen und den Gestaltungsmöglichkeiten enthalten