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Erwerb einer Grabstätte

Stand: 12.10.2026

Informationen zum Erwerb eines Grabnutzungsrechts

An einer freien Grabstätte kann ein Nutzungsrecht erworben werden:

  • es wird mindestens für die Dauer der Ruhefrist (Erdbestattungen 15 Jahre, Urnenbeisetzungen 10 Jahre) vergeben, anschließend gibt es die Möglichkeit das Grabrecht um 5, 10 oder 15 Jahre zu verlängern
  • es kann nur an eine einzelne, volljährige Person verliehen werden
  • über das Nutzungsrecht wird ein Grabbrief ausgestellt
  • die nutzungsberechtigte Person hat das Recht, sich selbst und Angehörige in der Grabstätte beisetzen zu lassen
  • es beinhaltet das Recht ein Grabmal errichten lassen sowie das Grab anzupflanzen
  • die nutzungsberechtigte Person ist verpflichtet das Grab in einem gepflegten Zustand zu halten
  • bei dem Erwerb einer Grabstätte werden Grabauflagen vergeben, die Vorgaben zu den Maßen und den Gestaltungsmöglichkeiten enthalten