Bebauungsplan Nr. F 450
Stand: 03.05.2022
- Gewerbegebiet Geisberg -
Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 25.10.2012 beschlossen, für das Gebiet westlich des bestehenden Frauenauracher Gewerbegebietes zwischen Ritterbachtal und der St 2244 (Niederndorfer Straße) den Bebauungsplan Nr. F 450 – Gewerbegebiet Geisberg – mit integriertem Grünordnungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wurde der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Mai 2013.
Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde vom 24.06.2013 bis 26.07.2013 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).
- Ausschnitte aus der Biotop- und Artenschutzkartierung (Stand 2012).
Im Bebauungsplanverfahren soll eine künftige Gewerbeflächenentwicklung vorbereitet und planungsrechtlich gesichert werden, um der dringenden Nachfrage im Stadtgebiet nach gewerblich nutzbaren Flächen Rechnung zu tragen. Hierbei soll die eigentliche Zweckbestimmung der zu entwickelnden Gewerbeflächen für Büronutzungen, für produzierende und verarbeitende Gewerbenutzungen oder auch Handwerksbetriebe unterstützt und eine positive „Adressbildung“ gefördert werden, indem bestimmte gewerbliche Nutzungen wie z.B. Vergnügungsstätten, Spielhallen aber auch Nutzungen, bei denen die Ausübung sexueller Handlungen ein betriebliches Wesensmerkmal darstellt, ausgeschlossen werden.
Weiter soll durch Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten das vom Stadtrat am 31.03.2011 beschlossene Städtebauliche Einzelhandelskonzept (SEHK) der Stadt Erlangen konsequent umgesetzt werden.
Zum im Norden (LSG Rittersbachtal) und im Westen angrenzenden Landschaftsraum soll eine Ortsrandeingrünung ausgebildet werden, die einen verträglichen Übergang von baulich genutzten Flächen zum freien Landschaftsraum gewährleistet.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sollen zudem die Schallemissionen aus dem Plangebiet und den hiermit verbundenen Verkehren im Hinblick auf die südlich des Geltungsbereiches angrenzenden Wohngebiete im Ortsteil Frauenaurach ermittelt und geeignete Maßnahmen für ein unbedenkliches Nebeneinander von Gewerbe- und Wohnnutzung planerisch festgesetzt werden.
Mit der Entwicklung des neuen Gewerbegebietes ist eine Zunahme des motorisierten Verkehrs verbunden; hier sind entsprechend leistungsfähige Anbindungen der geplanten verkehrlichen Erschließung im Plangebiet an die bestehende Straßeninfrastruktur zu erarbeiten.
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Bebauungsplan Nr. F450 - Rahmenplan
Bebauungsplan Nr. F450 - Rahmenplan
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