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Familiengräber

Stand: 29.07.2026

Friedhof Bruck

  • es gibt 2-stellige Familiengräber (Gebühren pro Jahr: 103,00 € / 104,00 € / 106,00 € je nach Lage)
  • es gibt 4-stellige Familiengräber (Gebühren pro Jahr: 120,00 € / 121,00 € / 123,00 € je nach Lage)
  • die Ruhefrist bei einer Erdbestattung beträgt 15 Jahre
  • die Grabpflege muss selbst übernommen werden
  • Provisorien, wie beispielsweise Holzkreuze oder Holzeinfassungen, müssen 2 Jahre nach der Beisetzung entfernt werden
  • Familiengräber sind entweder mit einer natürlichen Einfassung aus Pflanzen anzulegen oder mit einem Grabmal zu versehen
  • bei Grabmälern gibt es die Möglichkeit je nach Gräbergruppe stehende bzw. liegende Grabmäler setzen zu lassen, hierfür erhält man beim Erwerb des Nutzungsrechts entsprechende Grabauflagen (Grabmäler sind genehmigungspflichtig)
  • Grabmäler können erst ein Jahr nach der Bestattung gesetzt werden