Familiengräber
Stand: 29.07.2026
Westfriedhof
Galerie
- es gibt 2-stellige Familiengräber (Gebühren pro Jahr: 103,00 € / 104,00 € / 106,00 € je nach Lage)
- es gibt 4-stellige Familiengräber (Gebühren pro Jahr: 120,00 € / 121,00 € / 123,00 € je nach Lage)
- die Ruhefrist bei einer Erdbestattung beträgt 15 Jahre
- die Grabpflege muss selbst übernommen werden
- Provisorien, wie beispielsweise Holzkreuze oder Holzeinfassungen, müssen 2 Jahre nach der Beisetzung entfernt werden
- Familiengräber sind entweder mit einer natürlichen Einfassung aus Pflanzen anzulegen oder mit einem Grabmal zu versehen
- bei Grabmälern gibt es die Möglichkeit je nach Gräbergruppe stehende bzw. liegende Grabmäler setzen zu lassen, hierfür erhält man beim Erwerb des Nutzungsrechts entsprechende Grabauflagen (Grabmäler sind genehmigungspflichtig)
- Grabmäler können erst ein Jahr nach der Bestattung gesetzt werden