FAQ Erstaufnahmeeinrichtung
Stand: 09.01.2026
Eine große Unterkunft in einer möglichst guten Umgebung zur Betreuung der Menschen hat sich bewährt. Antworten auf häufige und wichtige Fragen gibt es auf dieser Webseite.
Zum 1. Oktober 2025 wurde in Erlangen eine neue Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete schrittweise in Betrieb genommen. Bei der Erstaufnahmeunterkunft handelt es sich um eine Unterkunft-Dependance der ANKER-Einrichtung Zirndorf. Die Zuweisungen in die Dependance in Erlangen erfolgt ausschließlich über die Regierung von Mittelfranken.
Die Unterkunft befindet sich am Ende der Henri-Dunant-Straße im Stadtteil Bruck und wurde von der Regierung von Mittelfranken zunächst für zehn Jahre angemietet.
Im Endausbau bietet die Einrichtung Platz für bis zu 600 Menschen, die neu in Bayern ankommen und sich im Asylverfahren befinden. Sie werden dort vorübergehend untergebracht, medizinisch versorgt und durch Fachberatung begleitet. Ziel ist es, eine sichere und strukturierte Erstaufnahme zu gewährleisten.
Bewährtes Modell der zentralen Unterbringung
Erlangen hat in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit zentral organisierten Unterkünften gemacht. Von 2022 bis 2024 konnte das ehemalige Siemens-Verwaltungsgebäude „Himbeerpalast“ als Notunterkunft für bis zu 400 Geflüchtete genutzt werden. Dieses Modell ermöglichte nicht nur eine verlässliche Betreuung und eine gute Anbindung an medizinische und soziale Hilfsangebote, sondern trug auch dazu bei, dass keine Turnhallen als Notunterkünfte benötigt wurden.
Da von Anfang an klar war, dass die Nutzung des Himbeerpalasts nur vorübergehend möglich ist, wurde frühzeitig nach einer neuen Lösung gesucht. Mit der Immobilie in Bruck steht nun eine Unterkunft in einer geeigneten Umgebung zur Verfügung, die an das bewährte Konzept anknüpft.
Nachfolgend Antworten auf häufige und wichtige Fragen.
Foto: Stadt Erlangen Sozialamt
FAQs: Antworten auf häufige und wichtige Fragen
Voraussichtlich werden im ersten Teilbereich Mitte August 2025 die Umbauten fertiggestellt und ab 1. Oktober 2025 der erste Teilbauabschnitt in Betrieb genommen.
Die Regierung von Mittelfranken hat das Gebäude für zehn Jahre angemietet. Die Stadt Erlangen wurde mit dem Betrieb der Einrichtung beauftragt.
Die Stadt Erlangen muss keine Kosten übernehmen. Die Kosten für die Einrichtung der Unterkunft und des laufenden Betriebs trägt die Regierung von Mittelfranken bzw. der Freistaat Bayern.
Die Unterkunft hat eine Maximalkapazität für 600 Bewohnerinnen und Bewohner. Erfahrungsgemäß wird die Kapazität aufgrund von hoher Fluktuation aber selten voll ausgeschöpft.
Kriege und schwierige politische Verhältnisse zwingen Menschen weltweit zur Flucht. Herkunftsländer, aus denen viele Menschen fliehen, verändern sich auf Grund der zahlreichen weltweiten Krisen regelmäßig. Derzeit kommen die meisten Menschen aus
- Syrien
- der Türkei
- dem Iran
- Venezuela und
- Kuba.
Neu eingereiste Geflüchtete,
- die ein Asylgesuch geäußert haben und
- sich im Asylverfahren befinden.
Es werden durch die Regierung von Mittelfranken sowohl Familien als auch Alleinstehende zugewiesen werden. Die Durchmischung wird durch die Zusammensetzung der neuankommenden Flüchtlinge geprägt. Eine Steuerung ist hier auch für die Regierung nur bedingt möglich.
Die Bewohner bleiben nur für ein bestimmte Zeit. Sie beträgt etwa einige Monate und ist unabhängig vom laufenden Asylverfahren.
Die Geflüchteten sind nur vorübergehend in Erlangen untergebracht. Sie werden in der Unterkunft umfassend betreut, bevor sie dann weiter verteilt werden. Eine nachhaltige Integration in die Gesellschaft vor Ort ist dann in den Kommunen vorgesehen, wo sie dauerhaft leben werden. Die Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie Asylverfahrensberatung informieren und unterstützen bei der Erledigung von alltäglichen Belangen und zum Asylverfahren.
In der Einrichtung befinden sich Sozialräume und Räume für Schulunterricht. Eine Organisation von sozialen Begegnungen im Stadtteil ist hingegen aufgrund des kurzen Verbleibs in Erlangen nicht vorgesehen. Zudem haben die Bewohner*innen wegen des laufenden Asylverfahrens viele Termine.
Die Bewohner erhalten die notwendigen Krankenhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Unterkunft gibt es eine medizinische Betreuung durch ärztliches Personal. Organisiert wir das durch die Regierung von Mittelfranken.
Aufgrund des kurzen Verbleibes in Erlangen ist ein Besuch externer Kindertageseinrichtungen nicht vorgesehen. Kinder im Vorschulalter werden in der Einrichtung betreut.
Die schulpflichtigen Kinder werden innerhalb der Einrichtung durch vom staatlichen Schulamt gestellte Lehrkräfte beschult.
Ja. Innerhalb der Unterkunft werden Deutschkurse organisiert.
Ja. Die Einrichtung wird durch einen erfahrenen Sicherheitsdienst betreut. Dieser ist rund um die Uhr vor Ort und regelt den Zugang zur Einrichtung. Zutritt zur Einrichtung für Unbefugte ist nicht gestattet.
In der Einrichtung wird Verpflegung gestellt. Die Bewohner können zudem in den nahegelegenen Supermärkten Kleinigkeiten kaufen.
Die Bewohner bekommen reduzierte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, da für Verpflegung in der Unterkunft gesorgt wird.
Sachspenden können an die diversen Kleiderkammern der Hilfsorganisationen übergeben werden. Geldspenden sind nicht möglich. Zudem wird gebeten, keine Geld- oder Sachspenden in die Einrichtung zu bringen. Sie werden dort nicht angenommen.
Ja, ehrenamtliches Engagement in der Erstaufnahmeeinrichtung ist willkommen und ausdrücklich gewünscht. Die sinnstiftende Tätigkeit hilft geflüchteten Menschen und ist eine sehr wertvolle Unterstützung für alle Beteiligten. Interessenten, die sich ehrenamtlich in der Erstaufnahmeeinrichtung engagieren möchten, können sich hierzu direkt telefonisch unter 09131/86-2655, 09131/86-1898, 09131/86-3886 oder per Mail engagiert.integriert@stadt.erlangen.de an die Integrationslotsinnen der Stadt Erlangen wenden. Diese sind für die Koordinierung des Ehrenamtes in der Einrichtung zuständig. Eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Erstaufnahmeunterkunft kann nur über die vorherige Kontaktaufnahme mit den Integrationslotsinnen erfolgen. Weitere Informationen zu den Integrationslotsinnen finden Sie unter https://erlangen.de/aktuelles/engagiert-integriert.
Falls vulnerable Personen zugewiesen werden, werden diese einen eigenen Bereich innerhalb der Einrichtung untergebracht. Sie sollen dann zeitnah in eine andere Kommune verlegt werden.
Die Bewohner haben in der Regel eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. In der Zeit bis zur offiziellen Asylantragstellung sind sie im Besitz eines Ankunftsnachweises. In den ersten sechs Monaten des Aufenthalts ist keine Erwerbstätigkeit erlaubt. Danach dürfen sie mit Zustimmung der Ausländerbehörde arbeiten. Für die Bewohner ist die zentrale Ausländerbehörde in Zirndorf zuständig, nicht die örtliche Ausländerbehörde im Rathaus.