FAQ Erstaufnahmeeinrichtung
Stand: 27.11.2024
Eine große Unterkunft in einer möglichst guten Umgebung zur Betreuung der Menschen hat sich bewährt. Antworten auf häufige und wichtige Fragen gibt es auf dieser Webseite.
Kriege, Umweltkatastrophen und schwierige politische Verhältnisse zwingen Menschen weltweit zur Flucht. Gemäß dem Stadtmotto „Offen aus Tradition“ haben in Erlangen Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung es in den zurückliegenden Jahren stets als Aufgabe verstanden,
- Menschen in Not in Erlangen Schutz zu bieten und
- diese gut zu betreuen.
Dank der großen ehrenamtlichen Unterstützung, aber auch dank einer möglichst vorausschauenden Planung der Unterbringung von Geflüchteten ist es in den vergangenen Jahren gemeinsam gelungen, dieser Herausforderung gerecht zu werden.
Von 2022 bis 2024 konnte das ehemalige Siemens-Verwaltungsgebäude „Himbeerpalast“ als Notunterkunft für bis zu 400 Geflüchtete genutzt werden. Eine große Unterkunft in Erlangen zu schaffen, in der Menschen in einer möglichst guten Umgebung betreut werden können, hat sich bewährt. Nicht zuletzt deshalb mussten in Erlangen in den letzten Jahren auch keine Turnhallen mehr als Notunterkunft genutzt werden.
Von Anfang an war klar, dass die Nutzung des Himbeerpalasts nur vorübergehend stattfinden kann. Die Regierung von Mittefranken hat sich deshalb intensiv darum bemüht, ein neues geeignetes Objekt für die Unterbringung von Geflüchteten zu finden. Mittlerweile steht fest, dass hierfür eine entsprechende Immobilie am Ende der Henri-Dunant-Straße im Stadtteil Bruck genutzt werden kann.
Nachfolgend Antworten auf häufige und wichtige Fragen.
FAQs: Antworten auf häufige und wichtige Fragen
Voraussichtlich wird der erste Teilbereich Mitte 2025 in Betrieb genommen.
Die Regierung von Mittelfranken hat das Gebäude für zehn Jahre angemietet. Die Stadt Erlangen wurde mit dem Betrieb der Einrichtung beauftragt.
Die Stadt Erlangen muss keine Kosten übernehmen. Die Kosten für die Einrichtung der Unterkunft und des laufenden Betriebs trägt die Regierung von Mittelfranken bzw. der Freistaat Bayern.
Die Unterkunft hat eine Maximalkapazität für 600 Bewohner*innen. Erfahrungsgemäß wird die Kapazität aufgrund von hoher Fluktuation aber selten voll ausgeschöpft.
Kriege und schwierige politische Verhältnisse zwingen Menschen weltweit zur Flucht. Herkunftsländer, aus denen viele Menschen fliehen, verändern sich auf Grund der zahlreichen weltweiten Krisen regelmäßig. Derzeit kommen die meisten Menschen aus
- Syrien
- der Türkei
- dem Iran
- Venezuela und
- Kuba.
Neu eingereiste Geflüchtete,
- die ein Asylgesuch geäußert haben und
- sich im Asylverfahren befinden.
Es werden durch die Regierung von Mittelfranken sowohl Familien als auch Alleinstehende zugewiesen werden. Die Durchmischung wird durch die Zusammensetzung der neuankommenden Flüchtlinge geprägt. Eine Steuerung ist hier auch für die Regierung nur bedingt möglich.
Die Bewohner bleiben nur für ein bestimmte Zeit. Sie beträgt etwa einige Monate und ist unabhängig vom laufenden Asylverfahren.
Die Geflüchteten sind nur vorübergehend in Erlangen untergebracht. Sie werden in der Unterkunft umfassend betreut, bevor sie dann weiter verteilt werden. Eine nachhaltige Integration in die Gesellschaft vor Ort ist dann in den Kommunen vorgesehen, wo sie dauerhaft leben werden. Die Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie Asylverfahrensberatung informieren und unterstützen bei der Erledigung von alltäglichen Belangen und zum Asylverfahren.
In der Einrichtung befinden sich Sozialräume und Räume für Schulunterricht. Eine Organisation von sozialen Begegnungen im Stadtteil ist hingegen aufgrund des kurzen Verbleibs in Erlangen nicht vorgesehen. Zudem haben die Bewohner*innen wegen des laufenden Asylverfahrens viele Termine.
Die Bewohner erhalten die notwendigen Krankenhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Unterkunft gibt es eine medizinische Betreuung durch ärztliches Personal. Organisiert wir das durch die Regierung von Mittelfranken.
Aufgrund des kurzen Verbleibes in Erlangen ist ein Besuch externer Kindertageseinrichtungen nicht vorgesehen. Kinder im Vorschulalter werden in der Einrichtung betreut.
Die schulpflichtigen Kinder werden innerhalb der Einrichtung durch vom staatlichen Schulamt gestellte Lehrkräfte beschult.
Ja. Innerhalb der Unterkunft werden Deutschkurse organisiert.
Ja. Die Einrichtung wird durch einen erfahrenen Sicherheitsdienst betreut. Dieser ist rund um die Uhr vor Ort und regelt den Zugang zur Einrichtung. Zutritt zur Einrichtung für Unbefugte ist nicht gestattet.
In der Einrichtung wird Verpflegung gestellt. Die Bewohner können zudem in den nahegelegenen Supermärkten Kleinigkeiten kaufen.
Die Bewohner bekommen reduzierte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, da für Verpflegung in der Unterkunft gesorgt wird.
Sachspenden können an die diversen Kleiderkammern der Hilfsorganisationen übergeben werden. Geldspenden sind nicht möglich. Zudem wird gebeten, keine Geld- oder Sachspenden in die Einrichtung zu bringen. Sie werden dort nicht angenommen.
Falls vulnerable Personen zugewiesen werden, werden diese einen eigenen Bereich innerhalb der Einrichtung untergebracht. Sie sollen dann zeitnah in eine andere Kommune verlegt werden.
Die Bewohner haben in der Regel eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. In der Zeit bis zur offiziellen Asylantragstellung sind sie im Besitz eines Ankunftsnachweises. In den ersten sechs Monaten des Aufenthalts ist keine Erwerbstätigkeit erlaubt. Danach dürfen sie mit Zustimmung der Ausländerbehörde arbeiten. Für die Bewohner ist die zentrale Ausländerbehörde in Zirndorf zuständig, nicht die örtliche Ausländerbehörde im Rathaus.
Ja. Vor Inbetriebnahme der Einrichtung ist eine Infoveranstaltung vorgesehen. Außerdem werden die FAQs laufend aktualisiert.
Abt. Soziale Hilfen
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