Beratung und Förderung
Stand: 09.12.2024
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Agentur für Arbeit den Schritt in die Selbständigkeit finanziell. Voraussetzung: Sie üben Ihre Selbständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit.
Förderfähig sind Personen, die Bürgergeld erhalten. Sind eine Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrungen in dem Tätigkeitsfeld vorhanden? Dann sind die Aussichten auf Bewilligung gut. Ihr Jobcenter berät und unterstützt.
Die LfA Förderbank Bayern fördert gewerbliche und freiberufliche Existenzen einschließlich Betriebsübernahmen. Eine Gründung im Nebenerwerb unterstützt die LfA ebenfalls.
Zielgruppen
- Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitende (bis zu 5 Jahre nach Abschluss)
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung min. die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- Gründerteams bis max. drei Personen
Förderumfang
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes durch Stipendien
- Sachausgaben bis zu 10.000 € für Einzelgründungen bzw. 30.000 € für Teams
- Bis zu 5.000 € für Coaching
- Maximale Förderdauer beträgt ein Jahr
Was wird gefördert?
- Coaching Maßnahmen für Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen
- Coaching für wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische Fragen
- Betriebswirtschaftliche Beratung muss im Vordergrund stehen
Wer wird gefördert?
- Gründer*innen mit Hauptwohnsitz und Gründung in Bayern
- Gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe
- Wechsel vom Nebengewerbe ins Hauptgewerbe
- Unternehmensnachfolger
- Unternehmenseinsteiger mit Beteiligung von min. 15% und mit Geschäftsführerbefugnis
Wie wird gefördert?
- Bis zu 70% der förderfähigen Kosten können erstattet werden
- Bis zu 10 Tagewerke a acht Beraterstunden können gefördert werden
- Höchstens 560 € Zuschuss pro Tag
- Das Coaching ist bereits vor Beginn der Beratung zu beantragen