Wirtschaft: Beratung und Förderung
Stand: 06.08.2025
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Agentur für Arbeit den Schritt in die Selbständigkeit finanziell. Voraussetzung: Sie üben Ihre Selbständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit.
Förderfähig sind Personen, die Bürgergeld erhalten. Sind eine Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrungen in dem Tätigkeitsfeld vorhanden? Dann sind die Aussichten auf Bewilligung gut. Ihr Jobcenter berät und unterstützt.
Die LfA Förderbank Bayern fördert gewerbliche und freiberufliche Existenzen einschließlich Betriebsübernahmen. Eine Gründung im Nebenerwerb unterstützt die LfA ebenfalls.
Zielgruppen
- Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitende (bis zu 5 Jahre nach Abschluss)
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung min. die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- Gründerteams bis max. drei Personen
Förderumfang
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes durch Stipendien
- Sachausgaben bis zu 10.000 € für Einzelgründungen bzw. 30.000 € für Teams
- Bis zu 5.000 € für Coaching
- Maximale Förderdauer beträgt ein Jahr
Abt. Wirtschaftsförderung und Arbeit
Anschrift
Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
jetzt geschlossen
Montag: 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr