Gründung: Übersicht zu Beratungs- und Förderangeboten
Stand: 18.06.2026
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Agentur für Arbeit den Schritt in die Selbständigkeit finanziell. Voraussetzung: Sie üben Ihre Selbständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit.
Förderfähig sind Personen, die Bürgergeld erhalten. Sind eine Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrungen in dem Tätigkeitsfeld vorhanden? Dann sind die Aussichten auf Bewilligung gut. Ihr Jobcenter berät und unterstützt.
Die LfA Förderbank Bayern sowie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördern Gründerinnen und Gründer, junge Unternehmen sowie freiberufliche Existenzen durch Förderkredite, die besonders günstige Zinskonditionen bieten.
Zu den Gründungskrediten der LfA und KfW kann Sie Ihre Hausbank beraten. Zudem bietet die LfA in Nürnberg regelmäßig kostenlose Beratungstage an. Die LfA informiert Sie über Fördermöglichkeiten der LfA, dies kann unter Umständen als Vorbereitung für das Gespräch mit Ihrer Hausbank hilfreich sein.
Zielgruppen
- Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitende (bis zu 5 Jahre nach Abschluss)
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung min. die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- Gründerteams bis max. drei Personen
Förderumfang
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes durch Stipendien
- Sachausgaben bis zu 10.000 € für Einzelgründungen bzw. 30.000 € für Teams
- Bis zu 5.000 € für Coaching
- Maximale Förderdauer beträgt ein Jahr
Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) investiert in Unternehmensgründungen mit Schwerpunkt auf Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie und angrenzende Geschäftsfelder.
Über das bayerische Förderprogramm BayTOU werden Unternehmensgründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen unterstützt. Gefördert werden technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben. Die geförderte Entwicklung von Produkten, Verfahren oder technischer Dienstleistungen muss aufgrund seiner technischen Neuheit einen deutlichen Wettbewerbsvorteil erwarten lassen. Das Vorhaben muss zudem in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Weitere Informationen zu BayTOU erhalten Sie auf der Webseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Über das Förderprogramm "Start?Zuschuss!" fördert der Freistaat Bayern technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Anfangsphase. Gefördert werden Gründungen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell, die maximal zwei Jahre alt sind.
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „StartUpConnect“ werden innovative Forschungsausgründungen im Bereich moderner Kommunikationstechnologien gefördert. Das Ziel der Förderung ist es, Forschungsergebnisse schneller in die wirtschaftliche Anwendung zu bringen. Hierdurch sollen Abhängigkeiten im Bereich zukunftsfähiger Kommunikationstechnologien verhindert werden. Die Förderung richtet sich hauptsächlich an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Es sind aber auch Verbundprojekte mit Unternehmen möglich.