10. Berichtigung des Flächennutzungsplans
Stand: 26.10.2022
- Teilbereich Häusling -
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 wurde gem. § 13b i.V.m. § 13a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege der Berichtigung zum BP Nr. 469 - Häusling Nord - angepasst.
Die 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 wurde am 13.01.2022 gem. § 6 Absatz 5 Satz 2 BauGB mit dem BP Nr. 469 - Häusling Nord - ortsüblich bekannt gemacht und ist seit diesem Tag wirksam.
Der Hinweis auf Rechtsfolgen ist gemäß § 215 Absatz 2 BauGB erfolgt.
Gegensatz der Berichtigung ist die Darstellung einer Wohnbaufläche anstatt einer Ackerfläche.
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10FNP_Berichtigung Häusling
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