10. Berichtigung des Flächennutzungsplans

Stand: 26.10.2022

- Teilbereich Häusling -

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 wurde gem. § 13b i.V.m. § 13a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege der Berichtigung zum BP Nr. 469 - Häusling Nord - angepasst.

Die 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 wurde am 13.01.2022 gem. § 6 Absatz 5 Satz 2 BauGB mit dem BP Nr. 469 - Häusling Nord - ortsüblich bekannt gemacht und ist seit diesem Tag wirksam.

Der Hinweis auf Rechtsfolgen ist gemäß § 215 Absatz 2 BauGB erfolgt.

Gegensatz der Berichtigung ist die Darstellung einer Wohnbaufläche anstatt einer Ackerfläche.