11. Berichtigung des Flächennutzungsplans
Stand: 03.11.2022
– Teilbereich Südlicher Ahornweg –
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 wurde gem. § 13b i.V.m. § 13a Absatz 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege der Berichtigung mit dem 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 232 – Südlicher Ahornweg - angepasst.
Die 11. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 wurde am 03.11.2022 gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB mit dem 2. Deckblatt zum BP Nr. E 232 – Südlicher Ahornweg - ortsüblich bekannt gemacht und ist seit diesem Tag wirksam.
Der Hinweis auf Rechtsfolgen ist gemäß § 215 Abs. 2 BauGB erfolgt.
Gegenstand der Berichtigung ist die Darstellung einer Wohnbaufläche anstatt einer gemischten Baufläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage.
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