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Stand: 11.06.2024

Was ändert sich durch die neue Abfallwirtschaftssatzung? Antwort von Bürgermeister Jörg Volleth:

„Der Stadtrat hat in seiner Mai-Sitzung eine neue Abfallwirtschaftssatzung beschlossen. Die letzte Änderung erfolgte 2016. Darin verpflichtet die Kommune ihre Bürger*innen zur Abfallvermeidung und -trennung. Die Menge der Abfälle ist so gering wie möglich zu halten, indem Abfälle vermieden, wiederverwendet, recycelt und sonstig verwertet werden. Die Stadt hat den Auftrag, die Bürger*innen, Gewerbetreibende und andere wirtschaftliche und öffentliche Einrichtungen über die Möglichkeiten zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zu beraten. Neu ist zum Beispiel, dass sich zwei benachbarte Grundstückseigentümer*innen eine Restmülltonne mit separaten Wertstoffbehältern teilen oder mehrere Anschlusspflichtige Restmülltonne und Wertstoffbehälter gemeinsam nutzen können. Neu ist auch das Thema kompostierbare Biomülltüten. So ist die Benutzung von Folien-Abfallbeuteln, auch wenn diese als kompostierbar gekennzeichnet sind, in Zukunft nicht mehr zulässig. Der Grund: Kompostierbare Bioabfalltüten zersetzen sich zwar, aber für die Kompostieranlagen viel zu langsam. In der Folge müssen diese kleinteiligen Flächenfolien in der Kompostieranlage sehr mühsam und kostspielig ausgesondert werden. Zudem sind sie häufig nicht von normalen Plastiktüten zu unterschieden, was die Fremdstoffanteile im Bioabfall unzulässig erhöht."

(Aus der Stadtzeitung "Rathausplatz 1" - Ausgabe Juni 2024)

Portraitfoto von Bürgermeister Jörg Volleth
Bürgermeister Jörg Volleth (Foto: privat)

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