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Frauenhausstatistik 2024: Weiterhin zu wenige Schutzplätze

Stand: 11.11.2025

Deutschland steht u. a. durch die Istanbul Konvention (seit 2018) und die seit Mai 2024 geltende EU Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor verbindlichen Verpflichtungen den Ausbau von Schutzangeboten voranzutreiben. Ab 2032 soll mit dem Gewalthilfegesetz erstmals ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz gelten, bis dahin bleibt die Situation für Betroffene vielerorts kritisch.

Schutzplätze reichen weiterhin nicht aus

Die aktuelle Frauenhausstatistik zeigt ein weiterhin hohes Ausmaß geschlechterbezogener Gewalt. 2024 beteiligten sich 189 von rund 400 Frauenhäusern an der Erhebung. Dort suchten 6.477 Frauen und 7.224 Kinder Schutz. Hochgerechnet sind das bundesweit etwa 13.700 Frauen und 15.300 Kinder. 70 % der Frauen hatten Kinder, fast 90 % der mit im Frauenhaus untergebrachten Kinder waren jünger als 12 Jahre. Gewalt in Partnerschaften trifft damit meist auch Kinder.

Der Bedarf an Schutzplätzen übersteigt das Angebot deutlich: Statt der rund 7.800 vorhandenen Plätze wären gemäß Istanbul-Konvention etwa 19.900 erforderlich. Die Gewalt wird überwiegend durch (Ex-)Partner oder männliche Angehörige ausgeübt. 44 % der betroffenen Frauen sehen dennoch von rechtlichen Schritten ab, häufig aufgrund fehlender finanzieller Mittel oder mangelnden Vertrauens in Institutionen.

Migration & Armut erhöhen das Risiko

Zudem erhöhen Migration und Armut das Risiko und erschweren den Zugang zu Schutz: Über zwei Drittel der Frauen waren nicht in Deutschland geboren und über 80% davon besitzen keinen sicheren Aufenthaltstitel. Schul- und Berufsabschlüsse sowie Erwerbstätigkeit sind häufig nicht vorhanden, weiterhin fehlen oft soziale Netzwerke. Jede vierte Frau musste 2024 den Aufenthalt ganz oder teilweise selbst finanzieren, trotz akuter Gefahr und etwa 14 % kehren mangels Alternativen in die Gewaltsituation zurück.

Überregionale Unterbringungen & Abweisungen 

Überregionale Unterbringungen nehmen zu, sind jedoch finanziell oft nicht gesichert. Für eine bedarfsgerechte Planung fehlen weiterhin Daten zu abgewiesenen Personen und deren Verbleib. Deutschland ist verpflichtet, Schutzangebote auszubauen. Frauenhäuser bleiben unverzichtbar. Jede Frau und jedes Kind haben ein Recht auf ein Leben frei von Gewalt.