Gefährliche Tiere

Stand: 18.05.2022

Auskünfte zu Versammlungen erteilen wir gerne unter der Telefonnummer +(49) 09131 / 86 - 1749.

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art im Stadtgebiet halten will, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes.

Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn

  • der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Tieres nachweist,
  • gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
  • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.

Gefährliche Tiere einer wildlebenden Art sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigenen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann. Gefährliche Tiere sind beispielsweise große Raubtiere (Löwen, Tiger, Bären etc.), Würge-, Gift - und Riesenschlangen, tropische Giftspinnen, giftige tropische Skorpione.