Geflügelpest
Stand: 07.03.2025
Stadt erlässt Allgemeinverfügung.
Bei im Erlanger Stadtgebiet aufgefundenen Wildvögel wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut das hochpathogene aviäre Influenza-Virus vom Typ H5N1 bestätigt.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel hat die Stadt Erlangen deshalb mit einer Allgemeinverfügung im Stadtgebiet Schutzmaßnahmen angeordnet. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 'Die amtlichen Seiten' Nr. 3 B vom 4. Februar 2025 veröffentlicht und trat am Dienstag, 4. Februar, in Kraft. Die darin festgelegten Schutzmaßnahmen gelten für gewerbsmäßige Geflügelhalter sowie für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten.
Was verboten ist
Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten. Und es gilt ein allgemeines Fütterungsverbot von Wildgeflügel im Stadtgebiet. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Was Sie tun sollten
- Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
- Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des städtischen Veterinäramtes (Telefon 09131 86-1725) oder per E-Mail (veterinaeramt@stadt.erlangen.de) gebeten.
Die Allgemeinverfügung kann im Internet unter www.erlangen.de/das heruntergeladen werden. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hält im Internet unter www.lgl.bayern.de (Stichwort Geflügelpest) ein Merkblatt für Geflügelhalter bereit.
Hinweis:
In der ursprünglichen Meldung vom Freitag, 31. Januar, hieß es missverständlich: „Eine Ansteckung des Menschen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht möglich.“ Richtig muss es heißen: „Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 in Deutschland bislang nicht bekannt.“
Ausführlich schreibt dazu das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL):
„Grundsätzlich gelten HPAI-Viren als potentiell zoonotische Erreger, d. h. je nach Virusstamm können diese ggf. auch Erkrankungen beim Menschen verursachen. Für eine mögliche Übertragung ist der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich. Eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Dieses Virus ist schlecht an den Menschen angepasst und die Übertragung von Vögeln auf den Menschen daher selten.
Allgemein gilt, dass Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, auf das Auftreten von respiratorischen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten sollten. Sobald Symptome auftreten, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln: generell sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist.“
Weitere Informationen unter:
Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Amtsleitung: Dr. Nikola-Simone Franz-Haas
Wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen in den Diensträumen "Nägelsbachstr. 40" an. Terminabsprache telefonisch: + (49) 09131 / 86 - 1725.
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