Immissionsschutz; Genehmigungsbescheide der IE-Anlagen
Stand: 09.01.2024
Nach § 10 Abs. 8a Satz 1 BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Für die Anlage "Hans Meyer Entsorgungs GmbH", Standort: Willy-Grasser-Straße 16 (Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen) ist das BVT Merkblatt Abfallbeandlungsanlagen (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 der Kommission vom 10. August 2018 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung) maßgeblich.
Für die Anlage "Erlanger Schlachthof GmbH", Standort: Dechsendorfer Straße 11 (Anlage zum Schlachten von Tieren) liegt aktuell keine BVT Merkblatt vor.