Immissionsschutz; Genehmigungsbescheide der IE-Anlagen
Stand: 09.12.2025
Nach § 10 Abs. 8a Satz 1 BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Für die Anlage Hans-Meyer-Entsorgungs-GmbH, Standort: Willi-Grasser-Str. 16 (Abfallbehandlungsanlage) ist das BVT Merkblatt für Abfallbehandlungsanlagen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2749 der Kommission vom 11. Dezember 2023 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung) maßgeblich.
Für die Anlage "Erlanger Schlachthof GmbH", Standort: Dechsendorfer Straße 11 (Anlage zum Schlachten von Tieren) ist das BVT Merkblatt in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2749 der Kommission vom 11. Dezember 2023 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen) maßgeblich.