Naturschutz; Geschützte Landschaftsbestandteile

Stand: 09.08.2023

Holzweg & Riviera

Das Bayerische Naturschutzgesetz definiert Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) als "Teile von Natur und Landschaft, die im Interesse des Naturhaushaltes, der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen Ihrer Bedeutung für Biotop-Verbundsysteme erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen." Der rechtliche Schutz wird durch den Erlass einer Verordnung gewährleistet.

In Erlangen gibt es zwei Geschützte Landschaftsbestandteile:

Den "Holzweg" in Büchenbach und die sogenannte "Riviera" zwischen Ebrardstraße und dem Schwabachgrund.

Beide LBs verfügen über sandige Böden und bieten u.a. optimale Bedingungen für die inzwischen sehr selten gewordene Sandgrasnelke, sowie für Bergsandglöckchen, Ameisenlöwe und zahlreiche Wildbienenarten. Um die Standorteigenschaften nachhaltig zu sichern, bestehen in den entsprechenden Rechtsverordnungen besondere Reglements für Hundehalter und Fußgänger.

Sandmagerrasen an der Riviera

Bitte bleiben Sie auf den Wegen zum Schutz des Sandmagerrasens!


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Geschützter Landschaftsbestandteil Holzweg

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Holzweg", Stadt Erlangen, Gemarkung Büchenbach vom 22.12.1995 i. d. F. vom 10.12.2001.
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Geschützter Landschaftsbestandteil Riviera

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Sandmagerrasen an der Riviera", Stadt Erlangen, Gemarkung Erlangen vom 27.12.1999 i. d. F. vom 10.12.2001.

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