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Naturschutz; Geschützte Landschaftsbestandteile

Stand: 13.08.2026

Holzweg & Riviera

Das Bayerische Naturschutzgesetz definiert Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) als "Teile von Natur und Landschaft, die im Interesse des Naturhaushaltes, der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen Ihrer Bedeutung für Biotop-Verbundsysteme erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen." Der rechtliche Schutz wird durch den Erlass einer Verordnung gewährleistet.

In Erlangen gibt es zwei Geschützte Landschaftsbestandteile:

Den "Holzweg" in Büchenbach und die sogenannte "Riviera" zwischen Ebrardstraße und dem Schwabachgrund.

Beide LBs verfügen über sandige Böden und bieten u.a. optimale Bedingungen für die inzwischen sehr selten gewordene Sandgrasnelke, sowie für Bergsandglöckchen, Ameisenlöwe und zahlreiche Wildbienenarten. Um die Standorteigenschaften nachhaltig zu sichern, bestehen in den entsprechenden Rechtsverordnungen besondere Reglements für Hundehalter und Fußgänger.

Sandmagerrasen an der Riviera

Bitte bleiben Sie auf den Wegen zum Schutz des Sandmagerrasens!

Die senkrechte Luftaufnahme zeigt eine offene Freifläche am Rand eines Waldstücks. In der Mitte liegt ein großflächiges, türkis eingefärbtes Areal, das als Schutzgebiet gekennzeichnet ist. Eine gestrichelte Spur aus abwechselnd weißen und schwarzen Fußabdrücken markiert den zulässigen Weg: Sie führt sowohl an der Außengrenze des Schutzgebiets entlang als auch als schräg verlaufende Spur quer durch das Gebiet hindurch; identisch markierte Abschnitte schließen links und rechts am Schutzgebiet an. Am rechten Bildrand verläuft ein senkrechter grüner Informationsbalken mit vier runden Piktogrammen: Ganz oben zeigt ein roter Verbotskreis einen Hund, der ein Häufchen hinterlässt, als Hinweis auf das Verbot von Hundehinterlassenschaften; darunter folgt ein Verbotszeichen mit durchgestrichenen Fußspuren, das verdeutlicht, dass die markierten Wege nicht verlassen werden dürfen; das dritte Symbol stellt mehrere stilisierte Grasbüschel dar und macht auf den Schutz des empfindlichen Sandmagerrasens aufmerksam; das unterste Piktogramm zeigt eine Blauflügelige Ödlandschrecke und weist auf geschützte Tierarten in diesem Bereich hin.

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Geschützter Landschaftsbestandteil Holzweg

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Holzweg", Stadt Erlangen, Gemarkung Büchenbach vom 22.12.1995 i. d. F. vom 10.12.2001.
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Geschützter Landschaftsbestandteil Riviera

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Sandmagerrasen an der Riviera", Stadt Erlangen, Gemarkung Erlangen vom 27.12.1999 i. d. F. vom 10.12.2001.

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