Gewerbeabfallberatung
Stand: 03.11.2026
Die Gewerbeabfallberatung der Stadt Erlangen unterstützt alle gewerblichen Betriebe sowie privaten und öffentlichen Einrichtungen bei abfallwirtschaftlichen Themen auf dem gesetzlich vorgegebenen Weg hin zu einer Kreislaufwirtschaft neutral und kostenfrei.
Betroffen von der Pflicht der Gewerbeabfallentsorgung sind:
- alle Gewerbebetriebe, Handwerk, Industriebetriebe, Handel, Gaststätten
-öffentliche und private Einrichtungen (Schulen, Kirchen u.a.)
-Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser
-Dienstleistungsunternehmen, Büros, Kanzleien, Verwaltungen u.a.
-Selbständig oder freiberuflich Tätige
Getrennthaltungspflicht:
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) enthält rechtliche Vorgaben zur Getrennthaltungspflicht von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Nur bei gewissen Ausnahmefällen lässt die GewAbfV Abfallgemische zu (z.B. bei nachgewiesener technischer Unmöglichkeit einer Trennung oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit). Die gemeinsam erfassten Abfallarten müssen dann jedoch einer Vorbehandlung (Sortierung) zugeführt werden.
Überlassungspflicht für nicht verwertbare Abfälle (Pflichtrestabfall):
Gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden können sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – hier der Stadt Erlangen - zu überlassen (laut Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erlangen und § 7 GewAbfV). Danach ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück -auch bei nicht ausschließlicher privater Nutzung -nach den Vorgaben der Satzung an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Für die Abfälle zur Beseitigung/ Restabfall ist im angemessenem Umfang, mindestens aber eine 80 l Restabfalltonne, zu nutzen. Richtwerte für das Mindestbehältervolumen sind im § 10 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erlangen festgeschrieben. Grundlage hierfür bezieht sich auf die Anzahl der Beschäftigten und an der Art des Gewerbebetriebes.
Definition: Gewerbliches Siedlungsabfälle sind gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.
- Anmeldung oder Umbestellung von Restabfalltonnen ist nur über den Grundstückseigentümer möglich unter: abfallwirtschaft@stadt.erlangen.de oder über das Online Formular www.erlangen.de/muelltonnen
- Entleerungstermine finden Sie im https://erlangen.mein-abfallkalender.online/
- Abfallwirtschaftssatzung Abfallwirtschaftssatzung | Stadt Erlangen, www.erlangen.de/stadtrecht
- Gebührensatzung https://erlangen.de/aktuelles/abfallwirtschaftsgebuehrensatzung
Wertstofftonnen:
- Biotonnen und Papier
Steht bereits eine Restabfalltonne fällt für die Aufstellung einer Papier – oder einer Biotonne in der Regel je nach Restmülltonnengröße keine zusätzliche Gebühr an.
- Gelbe Tonne für Gewerbebetriebe
Das Verpackungsgesetz regelt unter welchen Voraussetzungen Gewerbebetriebe gelbe Tonnen für die Entsorgung von Leichtverpackungen nützen können:
Es muss sich um Verkaufsverpackungen handeln, die bei einem privaten Endverbraucher anfallen. Private Endverbraucher im Sinne des Verpackungsgesetzes sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Kulturbetriebe, Freizeiteinrichtungen, Sportstadien
Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal einen 1100 Liter Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abholrhythmus entsorgt werden können (§ 3 Abs 11 Verpackungsgesetz)
Die Verpackungen müssen bei einem Dualen System lizensiert sein. Informationen hierzu geben Lieferanten/ Großhandel. Zudem darf es sich nicht um Transportverpackungen handeln.
Falls im Betrieb Verpackungen anfallen, die nicht über die gelben Tonnen entsorgt werden können, gibt es eventuell je nach Branche und Art der Verpackungen zusätzliche Entsorgungswege (Anfrage beim Lieferanten/ Großhandel).