Gewerbliche Regionalförderung
Stand: 25.03.2026
Mit der Gewerblichen Regionalförderung unterstützt der Freistaat Bayern einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden.
Gewerbliche Regionalförderung
Zu den förderfähigen Investitionen gehören laut Richtlinie insbesondere
a) Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
b) Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
c) Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte, Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
d) grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
e) Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung neuer Technologien stehen, werden vorrangig gefördert.
Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen, Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten und Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten die im Zusammenhang mit einem o. a. Investitionsvorhaben getätigt werden, sind ebenfalls förderfähig.
Die Mindestinvestitionssumme entspricht in der Regel 500.000 Euro.
In Erlangen sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt. Tourismusunternehmen aus Erlangen sind nach aktuellem Stand nicht antragsberechtigt. Im Anhang 1 der Richtlinie finden Sie eine Positivliste mit der Benennung von Wirtschaftszweigen, die antragsberechtigt sind (https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/)
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden.
Der Fördersatz beträgt in der Bayerischen Regionalförderung (BRF) bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.
Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn online bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen. Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung empfohlen
Weitere Informationen sowie die ausführliche Richtlinie finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der Regierung von Mittelfranken.
Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung - Regierung von Mittelfranken