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Gewerbliche Regionalförderung

Stand: 25.03.2026

Mit der Gewerblichen Regionalförderung unterstützt der Freistaat Bayern einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden.

Gewerbliche Regionalförderung