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Grabmalgenehmigung

Stand: 12.10.2026

Hier erhalten Sie Informationen zur Grabmalgenehmigung

  • Grabauflagen beinhalten die Maße zu Grabanlagen; Aushändigung vor Graberwerb
  • Provisorische Grabmale aus Holz (z. B. Kreuz, Tafel, Einfassung) sind bis zu zwei Jahre nach Beisetzung erlaubt; Maße orientieren sich an bestehenden Grabanlagen
  • kein Grabmalzwang - Alternativ: Anordnung von Bepflanzungen als natürliche Einfassung
  • Schriftliche Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung erforderlich für:
    Grabmale (stehende oder liegende Grabsteine, Kreuze, Schriftplatten etc.), Einfassungen, Abdeckungen, Grabbegrenzungsplatten und sonstige bauliche Anlagen oder Änderungen
  • Genehmigungsgebühr (Grabmalantrag): 6 % der Gesamtkosten (ohne MwSt. / Versetzungskosten)
  • Anbringung der Grabnummer an Grabmale etc.
  • Versetzung der Grabanlage frühstens 12 Monate nach einer Erdbeisetzung; Urnengräber früher möglich
  • weitere Gestaltungsmöglichkeiten erhalten Sie in der Grabmal- und Grabpflegeordnung (Anlage zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Erlangen).