Grabmalgenehmigung
Stand: 12.10.2026
Hier erhalten Sie Informationen zur Grabmalgenehmigung
Galerie
- Grabauflagen beinhalten die Maße zu Grabanlagen; Aushändigung vor Graberwerb
- Provisorische Grabmale aus Holz (z. B. Kreuz, Tafel, Einfassung) sind bis zu zwei Jahre nach Beisetzung erlaubt; Maße orientieren sich an bestehenden Grabanlagen
- kein Grabmalzwang - Alternativ: Anordnung von Bepflanzungen als natürliche Einfassung
- Schriftliche Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung erforderlich für:
Grabmale (stehende oder liegende Grabsteine, Kreuze, Schriftplatten etc.), Einfassungen, Abdeckungen, Grabbegrenzungsplatten und sonstige bauliche Anlagen oder Änderungen - Genehmigungsgebühr (Grabmalantrag): 6 % der Gesamtkosten (ohne MwSt. / Versetzungskosten)
- Anbringung der Grabnummer an Grabmale etc.
- Versetzung der Grabanlage frühstens 12 Monate nach einer Erdbeisetzung; Urnengräber früher möglich
- weitere Gestaltungsmöglichkeiten erhalten Sie in der Grabmal- und Grabpflegeordnung (Anlage zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Erlangen).