Häufige Fragen zu den geplanten Friedhofsgebühren
Stand: 31.10.2025
Friedhöfe sind Orte der Trauer, Erinnerung und kulturellen Identität. Um die Friedhöfe als lebendige, gepflegte und zugängliche Orte für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, muss die Stadt Erlangen die Friedhofsgebühren anheben. Gleichzeitig wird angestrebt, Gebührenanpassungen künftig in regelmäßigen Abständen (z. B. alle drei Jahre) vorzunehmen, um große Sprünge zu vermeiden.
FAQs - Antworten auf Fragen zu den Friedhofsgebühren
Die Gebühren für Grabnutzungen und Bestattungsleistungen in Erlangen sind zum Teil seit Jahrzehnten unverändert geblieben. Gleichzeitig sind die Kosten für Personal, Pflege und Infrastruktur der städtischen Friedhöfe gestiegen. Ziel der geplanten Anpassungen ist es, dass die städtischen Friedhöfe als gebührenfinanzierte Einrichtungen künftig kostendeckend arbeiten. Der Kostendeckungsgrad lag im Jahr 2024 bei nur etwa 60 Prozent. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband empfahl daher, den Gebührenbedarf neu zu ermitteln.
Die Kalkulation orientiert sich an den Vorgaben des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und dem Kommunalabgabengesetz. Dabei werden sämtliche Kosten für Personal, Pflege, Unterhalt und Infrastruktur berücksichtigt. Für Grabnutzungen werden die Gebühren nach der Äquivalenzziffernrechnung berechnet, die Faktoren wie Anzahl der Grabplätze, Pflegeaufwand und Anteil an der Friedhofsgestaltung berücksichtigt. Die neuen Erlanger Gebühren liegen weiterhin unter den Gebühren vergleichbarer Städte.
Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2026. Für alle Grabnutzungsrechte, die vor diesem Datum erworben oder nach Nutzungsende verlängert wurden, bleiben die bisherigen Gebühren bis zum Ende der Nutzungsdauer unverändert bestehen. Entscheidend bei der Verlängerung ist, ab welchem Zeitpunkt der neu abzurechnende Nutzungszeitraum beginnt. Liegt dieser noch im Jahr 2025, werden noch die bisherigen Gebühren berechnet. Für Nutzungszeiträume ab dem 1. Januar 2026 gelten die neuen Gebühren. Verlängerungen von Grabnutzungsrechten können grundsätzlich frühestens drei Monate vor Ablauf des Nutzungszeitraums verlängert werden.
Die Höhe der Gebührenerhöhung hängt von der bisherigen Gebührenhistorie und den tatsächlichen Kosten ab. Grabarten, deren Gebühren lange nicht angepasst wurden, wie Erd- und Urnenerdgräber, steigen stärker. Grabarten, die bereits in der Vergangenheit höher angesetzt waren oder größere Grabflächen aufweisen, steigen vergleichsweise moderater.
Die Verwaltung plant, die Friedhofs- und Bestattungsgebühren regelmäßig im Abstand von drei Jahren zu überprüfen. So sollen Anpassungen in kleineren und planbaren Schritten erfolgen können, um zukünftige große Sprünge bei den Gebühren zu vermeiden.
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Bestattungs- und Friedhofswesen
Telefonnummer Bestattungswesen: +(49) 09131 / 86 - 2973/2209/2206
Telefonnummer Friedhofswesen: +(49) 09131 / 86 - 1990
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Öffnungszeiten Friedhöfe:
Zeitraum 1. April - 30. September von 7:30 Uhr - 20:00 Uhr
Zeitraum 1. Oktober - 2. November von 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Zeitraum 3. November - 31. März von 7:30 Uhr - 17:00 Uhr