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Hilfe für junge Menschen mit (drohender) Behinderung

Stand: 06.05.2026

Verfahrenslotsen beraten junge Menschen, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind. Dabei haben sie die rechtlichen Möglichkeiten im Blick und unterstützen, passende Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Aufgabe der Verfahrenslotsen ist es, junge Menschen bis zum 27. Geburtstag im Zusammenhang mit einer Behinderung zu beraten. Sie unterstützen und begleiten die jungen Menschen dabei, vorhandene Leistungsansprüche zu verwirklichen sowie ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Der Schwerpunkt bei der Beratung und Unterstützung zum Thema Behinderung und Rehabilitation liegt bei den Eingliederungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII und IX.

Verfahrenslotsen unterstützen vertraulich. Sie lotsen bei der Orientierung im meist komplexen System der Eingliederungshilfen und wirken daraufhin, dass die jungen Menschen ihre Leistungen auch in Anspruch nehmen können. Seit dem 1. Januar 2024 sind Verfahrenslotsen gesetzlich vorgeschrieben (§ 10b Abs. 1 des Achten Sozialgesetzbuches SGB VIII). Sie gehören bei der Stadt Erlangen dem Jugendamt an.

Das heißt, Verfahrenslotsen...

  • orientieren sich am Willen der jungen Menschen und ihrer Familien und helfen passgenaue Unterstützung zu entwickeln
  • beraten unabhängig, unkompliziert und übergreifend
  • informieren über Rechte, Ansprüche und mögliche Leistungen
  • unterstützen bei der Antragstellung, z. B. beim Ausfüllen oder Formulieren
  • begleiten auf Wunsch zu Terminen und Planverfahren und setzen sich dafür ein, dass der individuelle Teilhabe- und Unterstützungsbedarf erfüllt wird
  • erklären, was im Bescheid steht und welche rechtlichen Mittel bei Bedarf möglich sind

Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?

  • Alle jungen Menschen bis zum 27. Geburtstag mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe
  • deren Erziehungs- und Personensorgeberechtigte,
  • deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen,
  • deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer (zum Beispiel bei jungen Volljährigen)

Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und kann (auf Wunsch auch anonym) im persönlichen Gespräch, telefonisch, online oder per E-Mail erfolgen. Sandra Leykauf und Josephine Ruccius sind die Verfahrenslotsinnen bei der Stadt Erlangen.

Was machen Verfahrenslotsen noch?

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Man nennt dies die sogenannte inklusive Lösung oder auch Hilfe aus einer Hand.

Daher haben die Verfahrenslotsen zusätzlich die Aufgabe, die Erlanger Jugendhilfe bei dem langfristigen Prozess zu unterstützen, inklusiv zu werden. Hierzu werden Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe genutzt, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Organisationsentwicklung abzuleiten.

Wo können sich junge Menschen noch zu Leistungen im Zusammenhang mit einer Behinderung informieren?

Weitere Informationen zu Leistungen bei Behinderung und Krankheit, Leistungen der Jugendhilfe, finanzielle Unterstützung erhalten Kinder, Jugendliche und junge Menschen hier: KiJu Digital

Von Depression betroffene Kinder und Jugendliche und Angehörige finden viel Wissenswertes und Anlaufstellen in folgendem Infoportal: ich-bin-alles.de

Ein Portrait der Verfahrenslotsinnen in Erlangen gibt es in der Stadtzeitung: "Rathausplatz 1 - Ausgabe März 2025"

Wo finde ich die Verfahrenslotsinnen in Erlangen?

Die Verfahrenslotsinnen sind im Rathaus im 11. Stock, Raum 1113A zu finden. Besser ist es allerdings, vorab Kontakt per Telefon oder E-Mail zu ihnen aufzunehmen, da sie beratend und koordinierend oft im Außeneinsatz sind.

Verfahrenslots*innen

Die Verfahrenslotsinnen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung sowie deren Familie.

Sie lotsen im komplexen Sozialleistungssystem und helfen bei der Klärung von Zuständigkeitsfragen. Sie unterstützen die jungen Menschen dabei, die notwendigen Leistungen zu erhalten. 

Mehr Infos: Hilfe für junge Menschen mit (drohender) Behinderung (https://erlangen.de/aktuelles/hilfe-fuer-junge-menschen-mit-behinderung)

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.