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PlaFe Hochwasserschutz Schwabach: Wiederholung Bekanntmachung

Stand: 17.07.2026

Antragsunterlagen

Der Antrag des Freistaats Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg umfasst für die

  • wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG für den Bau und den Betrieb eines technischen Hochwasserschutzes und den Ausbau des Gewässers Schwabach im Bereich unterhalb der Essenbacher Brücke von Fluss-km 0,19 (Bahnlinie) bis Fluss-km 0,71 (Essenbacher Brücke) sowie oberhalb der Essenbacher Brücke bis Fluss-km 0,86 und am Mühlbach im Bereich Fluss-km 0 bis zum Fluss-km 0,25 und Gestaltungsmaßnahmen im Gewässerbett und am Ufer der Schwabach
  • Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (§ 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1, § 15 WHG) zur Einleitung des über die Hochwasserschutzanlagen zur Binnenentwässerung anfallenden Niederschlags-, Sicker- und Drängewassers bei Fl. Nr. 1518 (Fluss-km 0,44) und Fl. Nr. 1344 (Fluss-km 0,51), jeweils Gemarkung 91054 Erlangen, in die Schwabach

die nachstehenden Antragsunterlagen.

Etwaige Rückfragen richten Sie bitte an gewaesserschutz@stadt.erlangen.de.

Antrag Planfeststellungsverfahren