Hygieneschulung für ehrenamtliche Helfer*innen bei Festen
Stand: 14.02.2024
Dieser Artikel soll die beim Einsatz von ehrenamtlichen Helfer*innen zu beachtenden Vorgaben darstellen.
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Hygieneschulung für ehrenamtliche Helfer*innen bei Festen (Stand 2023)
- Schutz der Lebensmittel vor Umwelteinflüssen (Sonne, Regen, Laub, Insekten)
- Abstand zu Sanitäranlagen und Tiergehegen
- befestigter Bodenbelag: geteert, gepflastert, Holz, abwaschbarer Bodenbelag z. B. PVC usw. ist möglich
- leicht zu reinigende, abwaschbare Oberflächen
- Biertischgarnituren mit abwaschbarer Tischdecke sind auch geeignet
- Wasser zum Spülen, Reinigen und Händewaschen muss Trinkwasserqualität haben (Kennzeichnung der Schläuche: KTW A und DVGW W270)
- mehrmalige Reinigung von Oberflächen, etc. auch zwischendurch
- Verwendung einer Geschirrspülmaschine wird empfohlen, auch Spülen von Hand ist möglich unter Verwendung von ausreichend heißem Wasser (60 bis 65°C) oder kaltem Wasser mit geeignetem Spülmittel
- regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen (mit Dokumentation), NICHT von Personen durchzuführen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
- ausreichend Einmalhandtücher, Toilettenpapier, Flüssigseife und Desinfektionsmittel in den Personaltoiletten
- keine Mitarbeit bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Durchfall, starke Erkältung, eitrige Wunden, ansteckende Hautkrankheiten)
- Meldung an die Organisierenden schon bei dem Verdacht einer Erkrankung
- bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ist KEINE Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nötig sondern die Kenntnis und Beachtung des Leitfadens für ehrenamtliche Helfer*innen bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
- Händewaschen unter fließendem, warmem Wasser mit Flüssigseife und Verwendung von Einmalhandtüchern und Desinfektionsmittel
- Händewaschen vor jedem Kontakt mit Lebensmitteln, insbesondere nach Kontakt mit Abfällen, Putzlappen und Geld sowie nach dem Toilettengang
- Handwaschgelegenheit: Waschbecken, Kanister mit Auslaufhahn, Wecktopf mit Auslaufhahn, KEIN Eimer mit stehendem Wasser
- saubere Kleidung mit Kittel oder Schürze
- Ablegen von Schmuck
- Haare zusammenbinden
- angemessene Körperhygiene
- kurz geschnittene, unlackierte Fingernägel
- Niesen und Husten von Lebensmitteln abgewandt, anschließend gründlich Händewaschen
- Wunden unmittelbar versorgen, desinfizieren und mit sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster abdecken
- Rauchen in der unmittelbaren Nähe von Lebensmitteln ist verboten
- Mobile Getränkeschankanlagen:
- Hygiene- und Reinigungseinweisung
- Reinigungsnachweis und Schankanlagendokumentation müssen vorliegen
- offene Getränke nur in Gläsern mit Füllstrich
- Personal, welches mit einer Getränkeschankanlage umgeht, ist über die vorhandenen Gefährdungen zu unterweisen
- Verwendung von ausschließlich gewaschenen, unbehandelten Früchten bei Abgabe in offenen Getränken
- Lebensmittel abschirmen
- Präsentation in Theke mit Spuckschutz oder Abdeckung mit Hauben oder Folien
- ausreichender Abstand der Kunden*innen zu den Speisen, keine Selbstbedienung
- erst kurz vor Abgabe portionieren, hygienisch abgeben und keine Speiserücknahme
- besser wäre es auf Speisen mit nicht durchgebackener Füllung zu verzichten
- Dauerhafte Kühlung gewährleisten:
- Tiefkühlprodukte und Speiseeis: -18°C
- Speiseeis zur Portionierung: -12°C
- Hackfleisch und frisches Geflügelfleisch: 4°C
- roheihaltige Lebensmittel, Fischprodukte, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Sahnetorten, geschnittenes Obst und Gemüse: 7°C
- Milch- oder Obsthaltige Getränke, Konsummilch: 8°C - kühlpflichtige Milchprodukte: 8 bis 10°C
- Auswahl geeigneter Speisen (es wird von der Verwendung von rohen Eiern, rohem Fleisch, rohem Fisch oder Rohmilchprodukten abgeraten)
- Sauberkeit der Zubereitungsräume
- Verwendung einwandfreier Zutaten (Mindesthaltbarkeitsdatum einhalten empfohlen, Verbrauchsdatum überschreiten verboten)
- Verwendung von Wasser mit Trinkwasserqualität
- zügiges Arbeiten und nur kurze Lagerung der Lebensmittel
- Trennung von tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln bei der Zubereitung
- keine Glasflaschen oder Gläser in Bereichen der Lebensmittelzubereitung und der Abgabe von offenen Lebensmitteln (Glasbruchgefahr)
- Durchgaren von heißen Speisen (mind. zwei Minuten bei 70°C)
- Rundum-Verpackung mit lebensmittelechtem Material
- ausreichend kühlen bzw. heiß halten während des Transports
- Wareneingangskontrollen und Temperaturkontrollen mittels Thermometer
Frau Bornkessel
Herr Fischer
Herr Schönweiß
Herr Schmitt
Frau Winkelmann
09131/86-1725
lebensmittelueberwachung@stadt.erlangen.de
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