Weiterführende Schulen in Erlangen - Informationsblatt 2024/2025
Stand: 23.04.2024
Für Rückfragen stehen Ihnen die nachfolgend genannten Schulleitungen oder das Schulverwaltungsamt unter der Tel.-Nr. 86 2897 zur Verfügung
Informationsveranstaltungen
Gymnasien | Tag | Datum / Uhrzeit | Raum / Ort |
Staatl. Albert-Schweitzer-Gymnasium Dompfaffstraße 111, Tel.: 5332440 | Freitag | 08.03.2024 | Präsenz |
Staatl. Christian-Ernst-Gymnasium Langemarckplatz 2, Tel.: 533030 | Mittwoch | 13.03.2024 | Präsenz und Videokonferenz |
Beratung zur Wahl des Pflicht- | Die Instrumentalberatung findet am Donnerstag, 21.03.2024 von 15:00-18:00 Uhr am CEG statt. | ||
Staatl. Emmy-Noether-Gymnasium Noetherstraße 49 b, Tel.: 687760 | Dienstag | 05.03.2024, 09.03.2024, | Videokonferenz (digital)
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Staatl. Gymnasium Fridericianum Sebaldusstraße 37, Tel.: 687080 | Dienstag | 20.02.2024, | Präsenz |
Städt. Marie-Therese-Gymnasium Schillerstraße 12, Tel.: 401430 | Mittwoch | 28.02.2024, | Beantwortung FAQ durch Schulleitung in Präsenz (untere Turnhalle) digitales Format: |
Staatl. Ohm-Gymnasium Am Röthelheim 6, Tel.: 687860 | Donnerstag | 14.03.2024 | Präsenz |
Staatl. Emil-von-Behring-Gymnasium | Montag
| 15.01.2024, | Online |
Realschulen / |
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Staatl. Realschule am Europakanal Schallershofer Straße 18, Tel.: 402130 | Dienstag | 12.03.2024 | Schulhaus-Aula- |
Staatl. Werner-von-Siemens-Realschule Elise-Spaeth-Straße 7, Tel.: 933090 | Mittwoch | 06.03.2024 | Turnhalle/Sporthalle |
Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark, Artilleriestraße 25, | Montag | 26.02.2024 | Aula (Präsenz) |
Mittelschulen |
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Eichendorff-Mittelschule, | Donnerstag | 07.03.2024 | voraussichtlich Aula; |
Hermann-Hedenus-Mittelschule, | Donnerstag | 25.01.2024 | Haus Nord |
Ernst-Penzoldt-Mittelschule, | Dienstag | 06.02.2024 | Pausenhalle |
Fachoberschule / Berufsoberschule |
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Staatl. Fachoberschule - Vorklasse Drausnickstr. 1 c, Tel.: 970030 | Mittwoch | 24.01.2024 | Schule |
Staatl. Fachoberschule Drausnickstr. 1 c, Tel.: 970030 | Montag | 29.01.2024 | Heinrich-Lades-Halle Großer Saal |
Staatl. Berufsoberschule Drausnickstr. 1 c, Tel.: 970030 | Mittwoch | 31.01.2024 | Schule |
Anmeldetermine Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder in der nächstgelegenen Schule in Erlangen anzumelden, sofern es mehrere Schulen dieser Art gibt. Bei dem Besuch einer auswärtigen Schule, deren Schulart auch in Erlangen vertreten ist, können die Schüler/innen nicht mit einer kostenfreien Beförderung rechnen. Weitere Angaben zur Kostenfreiheit des Schulweges sind auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt. | |||
Zur Anmeldung sind bei | a) Übertrittszeugnis (Original) | ||
b) Geburtsurkunde oder Familienstammbuch | |||
c) bei geschiedenen Eltern der Sorgerechtsbeschluss | |||
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Gymnasien; | Die Hauptanmeldewoche findet für alle Erlanger | Öffnungszeiten / Uhrzeiten | |
Albert-Schweitzer-Gymnasium Christian-Ernst-Gymnasium
Städt. Marie-Therese-Gymnasium
Emil-von-Behring-Gymnasium | Hauptanmeldetag: Dienstag, 07.05.2024, 08:00 – 18:00 Uhr
Anmeldung vom 02.05.2024 bis 07.05.2024, 14 Uhr, nur online unter https://mtgyerl.eltern-portal.org/anmeldung/start
Hauptanmeldetag: Dienstag, 07.05.2024, 15:00 – 18:00 Uhr | www.asg-er.de www.ceg-erlangen.de home.gymnasium-fridericianum.de www.evbg.de |
Emmy-Noether-Gymnasium Gebundenes Ganztagsgymnasium | Hauptanmeldetag: Dienstag, 07.05.2024, Voranmeldung bis 02.05.2024 erforderlich. Hauptanmeldetag: Montag, 06.05.2024, | www.eng-erlangen.de |
Realschulen /
Städtische Wirtschaftsschule im Röthelheimpark | Mo, 06.05.2024 – Mi., 08.05.2024
Mo., 26.02.2024 – Fr., 01.03.2024 |
08:00 – 16:00 Uhr Online-Anmeldung jederzeit möglich |
Mittelschulen Eichendorffschule
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Mo., 06.05.2024 – Mi., 08.05.2024
| Uhrzeiten siehe Homepage:
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Fachoberschule | 26.02. – 08.03.2024 | Online; Link über die Homepage www.fosbos- | |
Berufsoberschule | 26.02. – 08.03.2024 | Online; Link über die Homepage www.fosbos- | |
Virtuelle Berufsoberschule Bayern
| Nähere Informationen sind im Internet unter |
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Gymnasien |
| Der Probeunterricht wird für alle Gymnasien am 14., 15. und 16.05.2024 am Ohm-Gymnasium durchgeführt. | |
Realschulen |
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Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark | 06./07./08.05.2024 | Der Probeunterricht findet an der Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark statt. | |
Fachoberschule und | 24.07.2024 | Eignungsprüfung -> Fachoberschule/Berufsoberschule |
Hinweis: Für Schülerinnen und Schüler, die wegen Erkrankung am festgesetzten Probeunterricht nicht teilnehmen können, muss ein amtsärztliches Attest unverzüglich der jeweiligen Herkunftsschule zugeleitet werden. Nachträglich angegebene Gründe oder nachträglich ausgestellte Atteste können nicht anerkannt werden. Nur bei Vorliegen des amtsärztlichen Attests kann der Probeunterricht zu einem späteren Termin nachgeholt werden. Diese Nachholtermine sind bei den jeweiligen Schulen abzufragen.
Kostenfreiheit des Schulweges
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Diese gelten für Schülerinnen und Schüler an
öffentlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen
öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei-, vier- bzw. fünfstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie an Berufsschulen bei Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr bzw. Berufsvorbereitungsjahr)
öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgangsstufen für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.
Die Beförderungspflicht besteht "zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule", dies ist
die Pflichtschule (= Sprengelschule) -keine Gastschüler-
die Schule, der die Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind (durch Zuweisung des Staatlichen Schulamtes oder durch den Mittelschulkoordinator)
diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit geringstem Beförderungsaufwand (Kosten/Monat für ein Schülermonatsticket) erreichbar ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Beförderungspflicht besteht,
- wenn der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 mit 4 mehr als zwei Kilometer bzw. ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt (es wird der Weg gemessen, der zu Fuß zurückgelegt wird, nicht der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad etc.) oder
- wenn eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers nachgewiesen wird (Schwerbehindertenausweis, in Ausnahmefällen amtsärztliches Gutachten)
- wenn der Schulweg als besonders gefährlich oder besonders beschwerlich anerkannt ist (z.B. wenn Gehsteige und andere verkehrssichernde Anlagen fehlen oder abgelegene und einsame Wege abseits von Wohngebieten liegen)
Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien und Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Fachoberschulen und Berufsoberschulen haben einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, soweit die Kosten der notwendigen Beförderung eine Belastungsgrenze in Höhe von derzeit 320,00 € pro Schuljahr und Schülerin/Schüler bzw. 490,00 € pro Schuljahr und Familie (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen) übersteigen. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr (gesetzliche Ausschlussfrist) beim Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen einzureichen.
Dasselbe gilt bei Berufsschülern in Teilzeitunterricht.
Die Kosten werden ohne Abzug der Eigenbeteiligung erstattet bzw. es wird eine kostenfreie Schülerbeförderung gewährt, wenn
die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen
oder
die Erziehungsberechtigten oder die Schülerinnen und Schüler selbst Anspruch auf Hilfe zum Lebens-unterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben.
Dies ist durch einen entsprechenden Nachweis vom August vor Schulbeginn zu belegen. Bei Antragstellung im laufenden Schuljahr wird ein Nachweis von dem Monat vor Antragstellung benötigt.
Bei Vorliegen eines Befreiungsgrundes (Kindergeld oder Sozialhilfe) kann der Antrag auf kostenfreie Schülerbeförderung ebenso zu Beginn des Schuljahres gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist dann nicht mehr notwendig. Dies gilt jedoch nur bei Vollzeitunterricht.
Erstattungsfähig sind nur die Originalfahrbelege bzw. personenbezogene Rechnungen oder Zahlungsnachweise.
WICHTIG!
Die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges müssen auch hier erfüllt sein (mehr als drei Kilometer Entfernung zur Schule, Besuch der nächstgelegenen Schule)!
Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges
Der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges ist entweder im Sekretariat der Schule, im Schulverwaltungsamt oder im Internet, www.erlangen.de (Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges) erhältlich.
Dem vollständig ausgefüllten Antrag sind ggf. die notwendigen Nachweise beizulegen (z.B. Kindergeldnachweis, Kopie des Schwerbehindertenausweises, etc.). Der ausgefüllte Antrag soll an der Schule abgegeben werden. Die Angaben werden von der Schule bestätigt und der Antrag wird an das Schulverwaltungsamt zur Entscheidung weitergeleitet. Wir weisen darauf hin, dass die kostenfreie Schülerbeförderung nur auf Antrag genehmigt werden kann. Das heißt, Wertmarken können Ihnen erst ab dem Tag der Antragstellung ausgegeben werden.
Grundsätzlich wird die Beförderung durch den öffentlichen Personennahverkehr durchgeführt. Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Erlangen erhalten ein 365-Euro-Ticket bzw. kostenfreie Schülermonatsmarken für das laufende Schuljahr.
Die Wertmarken werden grundsätzlich nach den Sommerferien bis Ende September in den Erlanger Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Werden Anträge nach diesem Ausgabetermin gestellt, sind diese direkt beim Schulverwaltungsamt Erlangen einzureichen. Dasselbe gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb von Erlangen besuchen. In diesen Fällen ist eine persönliche Abholung der Wertmarken im Schulverwaltungsamt Erlangen zwingend erforderlich.
Die Stadt Erlangen erfüllt die Verpflichtung zur kostenfreien Schülerbeförderung grundsätzlich im Zusammenwirken mit Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Andere Verkehrsmittel (spezieller Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen) können nur anerkannt werden, soweit dies zwingend notwendig oder wirtschaftlicher ist. Kosten für eine PKW-Benutzung werden nur ersetzt, wenn die PKW-Benutzung vorher genehmigt wurde. Der Antrag hierfür ist bereits zu Schuljahresbeginn bei der Stadt Erlangen -Schulverwaltungsamt- einzureichen.
Umzug / Schulwechsel
Um zu prüfen, ob weiterhin ein Anspruch auf kostenfreie Beförderung besteht, ist bei jeder persönlichen Änderung wie Schulwechsel und/oder Umzug ein neuer Antrag beim zuständigen Aufgabenträger zu stellen. Falls kein Anspruch mehr besteht, ist das 365-Euro-Ticket bzw. die Monatswertmarken zurückzugeben. Andernfalls werden diese Kosten in Rechnung gestellt.
Bei Verlust der Wertmarken wird kein Ersatz geleistet!
Stadt Erlangen Schulverwaltungsamt Zimmer Nr. 304 Michael-Vogel-Straße 1 d 91052 Erlangen Tel. 09131 86 2607 Fax 09131 86 2366 | Öffnungszeiten bitte beachten! Dienstag, Donnerstag und |
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