Weiterführende Schulen in Erlangen - Informationsblatt 2024/2025

Stand: 23.04.2024

Für Rückfragen stehen Ihnen die nachfolgend genannten Schulleitungen oder das Schulverwaltungsamt unter der Tel.-Nr. 86 2897 zur Verfügung

Informationsveranstaltungen

Gymnasien

Tag

Datum / Uhrzeit

Raum / Ort

Staatl. Albert-Schweitzer-Gymnasium

Dompfaffstraße 111, Tel.: 5332440

Freitag

08.03.2024
18:00 Uhr

Präsenz


Staatl. Christian-Ernst-Gymnasium

Langemarckplatz 2, Tel.: 533030

Mittwoch

Samstag

13.03.2024
18:00 Uhr
16.03.2024
10:00 Uhr

Präsenz und Videokonferenz
Kennenlerntag

Beratung zur Wahl des Pflicht-
Instrumentes

Die Instrumentalberatung findet am Donnerstag, 21.03.2024 von 15:00-18:00 Uhr am CEG statt. 

Staatl. Emmy-Noether-Gymnasium

Noetherstraße 49 b, Tel.: 687760

Dienstag


Samstag

05.03.2024,
18:30 Uhr

09.03.2024,
10:00 Uhr

Videokonferenz (digital)


Schulhausführungen
(Voranmeldung über Sekretariat erwünscht) 

Staatl. Gymnasium Fridericianum

Sebaldusstraße 37, Tel.: 687080

Dienstag

20.02.2024,
18:30 Uhr

Präsenz

Städt. Marie-Therese-Gymnasium

Schillerstraße 12, Tel.: 401430

Mittwoch

28.02.2024,
18:00 – 19:00 Uhr

Beantwortung FAQ durch Schulleitung in Präsenz (untere Turnhalle)
Nachmittag der offenen Tür ab 15 Uhr

digitales Format:
ab Freitag, 23.02.2024 auf der Homepage

Staatl. Ohm-Gymnasium

Am Röthelheim 6, Tel.: 687860

Donnerstag

14.03.2024
18:30 Uhr

Präsenz

Staatl. Emil-von-Behring-Gymnasium

Buckenhofer Straße 5, Spardorf,
Tel.: 53690


Montag


Dienstag 

15.01.2024,
18:30 Uhr

16.01.2024,
18:30 Uhr

Online


Präsenz

Realschulen /
Städt. Wirtschaftsschule



 

Staatl. Realschule am Europakanal

Schallershofer Straße 18, Tel.: 402130

Dienstag

12.03.2024
Ab 15:30 Uhr

Schulhaus-Aula-
Gruppenweise (vorherige Anmeldung über die Homepage)

Staatl. Werner-von-Siemens-Realschule

Elise-Spaeth-Straße 7, Tel.: 933090

Mittwoch

Freitag

06.03.2024
18:00 Uhr

15.03.2024
15:00 Uhr

Turnhalle/Sporthalle
(Präsenz)
Tag der offenen Tür

Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark, Artilleriestraße 25,
Tel.: 53430
Neue eMail-Adresse:
wirtschaftsschule@stadt-er.de

Montag

26.02.2024
19:00 Uhr

Aula (Präsenz)


Mittelschulen 



 

Eichendorff-Mittelschule,
Bierlachweg 11, Tel.: 530320

Donnerstag

07.03.2024
18:00 Uhr

voraussichtlich Aula;
Änderungen auf der Homepage

Hermann-Hedenus-Mittelschule,
Schallershofer Str. 20 Tel.: 532200
Steigerwaldallee 19 (Dependance)

Donnerstag

25.01.2024
18:00 Uhr

Haus Nord
Aula
Steigerwaldallee 19

Ernst-Penzoldt-Mittelschule,
Tel.: 9965090
Buckenhofer Str. 5, 91080 Spardorf

Dienstag

06.02.2024
18:00 Uhr

Pausenhalle

Fachoberschule / Berufsoberschule


 

 

Staatl. Fachoberschule - Vorklasse

Drausnickstr. 1 c, Tel.: 970030

Mittwoch

24.01.2024
17:30 Uhr

Schule
Raum K06/K07

Staatl. Fachoberschule

Drausnickstr. 1 c, Tel.: 970030

Montag

29.01.2024
18:00 Uhr 

Heinrich-Lades-Halle Großer Saal

Staatl. Berufsoberschule

Drausnickstr. 1 c, Tel.: 970030

Mittwoch

31.01.2024
19:00 Uhr

Schule
Raum K06/K07

  

Anmeldetermine

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder in der nächstgelegenen Schule in Erlangen anzumelden, sofern es mehrere Schulen dieser Art gibt. Bei dem Besuch einer auswärtigen Schule, deren Schulart auch in Erlangen vertreten ist, können die Schüler/innen nicht mit einer kostenfreien Beförderung rechnen. Weitere Angaben zur Kostenfreiheit des Schulweges sind auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt.

Zur Anmeldung sind bei
allen Schulen vorzulegen:

a) Übertrittszeugnis (Original)

b) Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
    (Original + Kopie)

c) bei geschiedenen Eltern der Sorgerechtsbeschluss


Es wird um Verständnis gebeten, dass unter Umständen ein Schülerausgleich innerhalb gleichartiger Gymnasien und der Realschulen erfolgt, wenn die Aufnahmekapazität nach Abschluss der Nachmeldungen überschritten ist.

Gymnasien;
Für die nachfolgenden Gymnasien gilt: 
                                           

Die Hauptanmeldewoche findet für alle Erlanger 
Gymnasien vom 06.-10.05.2024 statt.
Die jeweiligen Öffnungszeiten 
finden Sie auf den 
Homepages der einzelnen Gymnasien (s. rechts). 
Anmeldeschluss für alle Gymnasien Dienstag, 07.05.2024

Öffnungszeiten / Uhrzeiten 

Albert-Schweitzer-Gymnasium


Christian-Ernst-Gymnasium


Gymnasium Fridericianum


Städt. Marie-Therese-Gymnasium



Ohm-Gymnasium

Emil-von-Behring-Gymnasium

Hauptanmeldetag: Dienstag, 07.05.2024, 08:00 – 18:00 Uhr
Digitale Voranmeldung erforderlich (-> Website)


Hauptanmeldetag: Dienstag, 07.05.2024,
14:00 – 18:00 Uhr  

Hauptanmeldetag: Dienstag, 07.05.2024,
15:00 – 17:30 Uhr  

Anmeldung vom 02.05.2024 bis 07.05.2024, 14 Uhr, nur online unter https://mtgyerl.eltern-portal.org/anmeldung/start


Hauptanmeldetag: Dienstag, 07.05.2024,
08:00 – 17:00 Uhr

Hauptanmeldetag: Dienstag, 07.05.2024, 15:00 – 18:00 Uhr

www.asg-er.de


www.ceg-erlangen.de

home.gymnasium-fridericianum.de



www.mtg-erlangen.de



www.ohm-gymnasium.de


www.evbg.de

Emmy-Noether-Gymnasium

Gebundenes Ganztagsgymnasium

Hauptanmeldetag: Dienstag, 07.05.2024,
08:00 – 18:00 Uhr

Voranmeldung bis 02.05.2024 erforderlich.

Hauptanmeldetag: Montag, 06.05.2024,
08:00 – 18:00 Uhr

www.eng-erlangen.de

Realschulen /
Städt. Wirtschaftsschule

 

Werner-von-Siemens-Realschule



Realschule am Europakanal
Online-Anmeldung möglich:
anmeldung.real-euro.de

Städtische Wirtschaftsschule im Röthelheimpark

 




Mo, 06.05.2024 – Mi., 08.05.2024
Fr., 10.05.2024


Mo., 06.05.2024 – Mi., 08.05.2024
Fr., 10.05.2024

Mo., 26.02.2024 – Fr., 01.03.2024
Mo., 08.04.2024 – Do., 18.04.2024





08:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr

08:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr

Online-Anmeldung jederzeit möglich
www.wir-erlangen.de


Mittelschulen 

Eichendorffschule



Ernst-Penzoldt-Schule



Hermann-Hedenus-Schule

 

Mo., 06.05.2024 – Mi., 08.05.2024
Voranmeldung erforderlich!


Mo., 06.05.2024 – Mi., 08.05.2024
Voranmeldung erforderlich!


Mo., 06.05.2024 – Mi., 08.05.2024
Voranmeldung erforderlich!

  • Elternbrief-zur-Anmeldung.pdf (ms-hedenus.de)
  • Anmeldeblatt-neue-5.-Klaessler.pdf (ms-hedenus.de)

Uhrzeiten siehe Homepage:

www.eichendorffschule-erlangen.de


www.ernst-penzoldt-schule.de

www.ms-hedenus.de



Fachoberschule 

26.02. – 08.03.2024

Online; Link über die Homepage www.fosbos-
erlangen.de

Berufsoberschule

26.02. – 08.03.2024

Online; Link über die Homepage www.fosbos-
erlangen.de

Virtuelle Berufsoberschule Bayern

 

Nähere Informationen sind im Internet unter
 www.vibos.de zu erhalten.


  • Probeunterricht / Aufnahmeprüfung


Gymnasien
(Näheres ist einem Merkblatt bei der Anmeldung zu entnehmen)

 

Der Probeunterricht wird für alle Gymnasien am 14., 15. und 16.05.2024 am Ohm-Gymnasium durchgeführt.

Realschulen
Werner-von-Siemens-Realschule

Realschule am Europakanal


14.05., 15.05. und 16.05.2024

14.05., 15.05. und 16.05.2024



Der Probeunterricht findet an der Werner-von-Siemens-Realschule sowie an der

Realschule am Europakanal statt.

Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark

06./07./08.05.2024
04./05./06.09.2024

Der Probeunterricht findet an der Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark statt.

Fachoberschule und
Berufsoberschule

24.07.2024

Eignungsprüfung -> Fachoberschule/Berufsoberschule
Aufnahmeprüfung -> Vorklasse BOS

Hinweis: Für Schülerinnen und Schüler, die wegen Erkrankung am festgesetzten Probeunterricht nicht teilnehmen können, muss ein amtsärztliches Attest unverzüglich der jeweiligen Herkunftsschule zugeleitet werden. Nachträglich angegebene Gründe oder nachträglich ausgestellte Atteste können nicht anerkannt werden. Nur bei Vorliegen des amtsärztlichen Attests kann der Probeunterricht zu einem späteren Termin nachgeholt werden. Diese Nachholtermine sind bei den jeweiligen Schulen abzufragen.



Kostenfreiheit des Schulweges

Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Diese gelten für Schülerinnen und Schüler an

öffentlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen

öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei-, vier- bzw. fünfstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie an Berufsschulen bei Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr bzw. Berufsvorbereitungsjahr)

öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgangsstufen für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.

Die Beförderungspflicht besteht "zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule", dies ist

die Pflichtschule (= Sprengelschule) -keine Gastschüler-

die Schule, der die Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind (durch Zuweisung des Staatlichen Schulamtes oder durch den Mittelschulkoordinator)

diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit geringstem Beförderungsaufwand (Kosten/Monat für ein Schülermonatsticket) erreichbar ist.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Beförderungspflicht besteht,

  • wenn der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 mit 4 mehr als zwei Kilometer bzw. ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt (es wird der Weg gemessen, der zu Fuß zurückgelegt wird, nicht der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad etc.) oder
  • wenn eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers nachgewiesen wird (Schwerbehindertenausweis, in Ausnahmefällen amtsärztliches Gutachten)
  • wenn der Schulweg als besonders gefährlich oder besonders beschwerlich anerkannt ist (z.B. wenn Gehsteige und andere verkehrssichernde Anlagen fehlen oder abgelegene und einsame Wege abseits von Wohngebieten liegen)

 Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien und Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Fachoberschulen und Berufsoberschulen haben einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, soweit die Kosten der notwendigen Beförderung eine Belastungsgrenze in Höhe von derzeit 320,00 € pro Schuljahr und Schülerin/Schüler bzw. 490,00 € pro Schuljahr und Familie (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen) übersteigen. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr (gesetzliche Ausschlussfrist) beim Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen einzureichen.
Dasselbe gilt bei Berufsschülern in Teilzeitunterricht.

Die Kosten werden ohne Abzug der Eigenbeteiligung erstattet bzw. es wird eine kostenfreie Schülerbeförderung gewährt, wenn 

die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen

oder

die Erziehungsberechtigten oder die Schülerinnen und Schüler selbst Anspruch auf Hilfe zum Lebens-unterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben.

Dies ist durch einen entsprechenden Nachweis vom August vor Schulbeginn zu belegen. Bei Antragstellung im laufenden Schuljahr wird ein Nachweis von dem Monat vor Antragstellung benötigt. 

Bei Vorliegen eines Befreiungsgrundes (Kindergeld oder Sozialhilfe) kann der Antrag auf kostenfreie Schülerbeförderung ebenso zu Beginn des Schuljahres gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist dann nicht mehr notwendig. Dies gilt jedoch nur bei Vollzeitunterricht.

Erstattungsfähig sind nur die Originalfahrbelege bzw. personenbezogene Rechnungen oder Zahlungsnachweise.

WICHTIG!

Die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges müssen auch hier erfüllt sein (mehr als drei Kilometer Entfernung zur Schule, Besuch der nächstgelegenen Schule)!

Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges

Der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges ist entweder im Sekretariat der Schule, im Schulverwaltungsamt oder im Internet, www.erlangen.de (Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges) erhältlich.

Dem vollständig ausgefüllten Antrag sind ggf. die notwendigen Nachweise beizulegen (z.B. Kindergeldnachweis, Kopie des Schwerbehindertenausweises, etc.). Der ausgefüllte Antrag soll an der Schule abgegeben werden. Die Angaben werden von der Schule bestätigt und der Antrag wird an das Schulverwaltungsamt zur Entscheidung weitergeleitet. Wir weisen darauf hin, dass die kostenfreie Schülerbeförderung nur auf Antrag genehmigt werden kann. Das heißt, Wertmarken können Ihnen erst ab dem Tag der Antragstellung ausgegeben werden.   

Grundsätzlich wird die Beförderung durch den öffentlichen Personennahverkehr durchgeführt. Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Erlangen erhalten ein 365-Euro-Ticket bzw. kostenfreie Schülermonatsmarken für das laufende Schuljahr.
Die Wertmarken werden grundsätzlich nach den Sommerferien bis Ende September in den Erlanger Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Werden Anträge nach diesem Ausgabetermin gestellt, sind diese direkt beim Schulverwaltungsamt Erlangen einzureichen. Dasselbe gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb von Erlangen besuchen. In diesen Fällen ist eine persönliche Abholung der Wertmarken im Schulverwaltungsamt Erlangen zwingend erforderlich.
Die Stadt Erlangen erfüllt die Verpflichtung zur kostenfreien Schülerbeförderung grundsätzlich im Zusammenwirken mit Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Andere Verkehrsmittel (spezieller Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen) können nur anerkannt werden, soweit dies zwingend notwendig oder wirtschaftlicher ist. Kosten für eine PKW-Benutzung werden nur ersetzt, wenn die PKW-Benutzung vorher genehmigt wurde. Der Antrag hierfür ist bereits zu Schuljahresbeginn bei der Stadt Erlangen -Schulverwaltungsamt- einzureichen.


Umzug / Schulwechsel

Um zu prüfen, ob weiterhin ein Anspruch auf kostenfreie Beförderung besteht, ist bei jeder persönlichen Änderung wie Schulwechsel und/oder Umzug ein neuer Antrag beim zuständigen Aufgabenträger zu stellen. Falls kein Anspruch mehr besteht, ist das 365-Euro-Ticket bzw. die Monatswertmarken zurückzugeben. Andernfalls werden diese Kosten in Rechnung gestellt.


Bei Verlust der Wertmarken wird kein Ersatz geleistet!


Stadt Erlangen

Schulverwaltungsamt

Zimmer Nr. 304

Michael-Vogel-Straße 1 d

91052 Erlangen

Tel.  09131 86 2607

Fax  09131 86 2366

Öffnungszeiten bitte beachten!
 

Montag

Dienstag, Donnerstag und
Freitag


Mittwoch  





09:30 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 15:00 Uhr


09:30 Uhr – 12:00 Uhr
   

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