Informationsblatt 2026/2027 zu weiterführende Schulen
Stand: 21.01.2026
Nachfolgend finden Sie Daten zu Informationsveranstaltungen der Erlanger Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschule, Fachschule für Techniker und FOS/BOS sowie Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs.
Informationsveranstaltungen:
Mittelschulen
Eichendorffschule
Informationsabend: Donnerstag, 12.03.2026, 18:00 Uhr, Aula, Bierlachweg 11, 91058 Erlangen
Anmeldewoche: 11.05. bis 13.05.2026 – nach telefonischer Terminvereinbarung
Ernst-Penzoldt-Mittelschule
Informationsabend: Dienstag, 17.03.2026, 18:00 Uhr, Aula
Anmeldewoche: 11.05. bis 13.05.2026 – nach telefonischer Terminvereinbarung
Hermann-Hedenus-MS Standort West und Hermann-Hedenus-MS Standort-Nord
Informationsabend: Donnerstag, 19.03.2026, 18:00 Uhr, Haus Nord Aula Mönauschule, Steigerwaldallee 19
Anmeldewoche: 11.05. bis 13.05.2026 – nach Terminvereinbarung
Realschulen
Werner-von-Siemens-Realschule
Informationsabend: Mittwoch, 25.02.2026, 18:00 Uhr, Turnhalle
Anmeldetermine:
Anmeldewoche: 11.-13.05.2026, 08:00 – 16:00 Uhr (Mo-Mi), 15.05.2026, 08:00 – 12:00 Uhr (Fr)
Tag der offenen Tür: Freitag, 17.04.2026, 15:00 – 18:00 Uhr
Probeunterricht: 19.-21.05.2026
Realschule am Europakanal
Informationsveranstaltung: Dienstag, 03.03.2026, Infonachmittag ab 15:00 Uhr,
Schulhaus-Führungen gruppenweise (nach vorheriger Anmeldung ab Mitte Februar über die Homepage der Schule)
Anmeldetermine:
Anmeldewoche: 11.-13.05.2026, 08:00 – 15:00 Uhr (Mo-Mi), 15.05.2026, 08:00 – 12:00 Uhr (Fr)
Online-Anmeldung über die Homepage der Schule ist bereits freigeschaltet.
Probeunterricht: 19.-21.05.2026
Gymnasien
Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 werden von den Gymnasien grundsätzlich vom 11. bis 15.05.2026 entgegengenommen.
Die Gymnasien bitten um eine Anmeldung am Montag, 11.05.2026 oder am Dienstag, 12.05.2026.
Der Probeunterricht wird für alle Gymnasien in der Zeit vom 19.05. – 21.05.2026 am Emmy-Noether-Gymnasium durchgeführt.
Albert-Schweitzer-Gymnasium
Informationsabend: Freitag, 13.03.2026, 18:00 Uhr
Hauptanmeldetag: Dienstag, 12.05.2026, 15:00 - 18:00 Uhr
Christian-Ernst-Gymnasium
Informationsveranstaltung: Dienstag, 03.03.2026, 18:30 Uhr
Kennenlerntag: Samstag, 07.03.2026, 10:00 - 13:30 Uhr
Instrumentalberatung: Mittwoch, 11.03.2026, 15:00 Uhr
Hauptanmeldetag: Dienstag, 12.05.2026
Emmy-Noether-Gymnasium
Informationsveranstaltungen: Dienstag, 10.03.2026, 18:30 – 20:00 Uhr, digitale Informationsveranstaltung, und Samstag, 14.03.2026, 10:00 – 13:00 Uhr, Schulhausführungen, Anmeldung über die Homepage der Schule
Anmeldetage: Montag, 11.05.2026 und Dienstag, 12.05.2026 – jeweils von 08:00 – 18:00 Uhr
Gymnasium Fridericianum
Informationsabend: Freitag, 27.02.2026, 18:00 Uhr, Aula
Angeboten wird eine Informationsveranstaltung für Eltern und Schnupperunterricht in den typischen gymnasialen Fächern für die Viertklässler*innen. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich.
Hauptanmeldetag: Dienstag, 12.05.2026, 15:00 - 17:30 Uhr
Bei Verhinderung am Hauptanmeldetag: Montag, 11.05.2026 bis Mittwoch, 13.05.2026 nach telefonischer Vereinbarung
Nachmeldungen sind in Ausnahmefällen bis Freitag, 15.05.2026, 11:00 Uhr möglich.
Marie-Therese-Gymnasium
Informationsveranstaltung: Mittwoch, 04.03.2026, 18:00 - 19:00 Uhr, Beantwortung FAQ durch Schulleitung in Präsenz (untere Turnhalle), Nachmittag der offenen Tür um 16:00 Uhr
Digitale Vorinformation ab Freitag, 13.02.2026 auf der Homepage der Schule
Ausschließlich digitale Anmeldung vom 04. - 12.05.2026, 14:00 Uhr
Ohm-Gymnasium
Informationsabend: Donnerstag, 05.03.2026, 17:45 Uhr Anmeldung zum Kinderprogramm, 18:30 Uhr Elternvortrag in der Turnhalle parallel dazu Kinderprogramm
Online-Anmeldung ab 04.05.2026 über die Homepage der Schule
Hauptanmeldetag: 12.05.2026, bei Verhinderung 11.05.2026 oder 13.05.2026 bis 12:00 Uhr
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie rechtzeitig auf der Homepage der Schule.
Emil-von-Behring-Gymnasium
Informationsabend für Eintritt in die 5. Klasse: Donnerstag, 26.02.2026, 18:00 Uhr
Hauptanmeldetag: Dienstag, 12.05.2026, 15:00 - 18:00 Uhr
Informationsabend für Einführungsklasse (11. Klasse): Donnerstag, 29.01.2026, 19:00 Uhr
Voraussichtliche Anmeldetage: 27. - 28.07.2026
Weitere Schulen
Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark
Informationsabende: Montag, 19.01.2026, 18:00 Uhr, Aula, und Dienstag, 20.01.2026, 18:00 Uhr, Aula
Anmeldetermine: 23.02.2026 – 06.03.2026 und 13. – 17.04.2026
Die Online-Anmeldung ist jederzeit über die Homepage der Schule möglich.
Probeunterricht: 11., 12. und 13. Mai 2026 und 09., 10. und 11. September 2026
Fachschule für Techniker der Stadt Erlangen
Informationsabende: Montag, 26.01.2026, 18:00 Uhr sowie Montag, 09.03.2026, 18:00 Uhr und Mittwoch, 06.05.2026, 18:00 Uhr
Die Anmeldung ist jederzeit über die Homepage der Schule möglich.
Fachoberschule/Berufsoberschule
Informationsabende: Montag, 26.01.2026, Infoabend für die FOS (11. Klasse) im Redoutensaal, Theaterplatz 1, 91052 Erlangen
Es gibt aus platztechnischen Gründen zwei identische Veranstaltungen mit einer Dauer von ca. 90 Minuten, beginnend um 16:30 Uhr und um 19:00 Uhr.
Infoabend für die Vorklasse der FOS: Mittwoch, 28.01.2026, 17:30 Uhr, Drausnickstraße 1c, 91052 Erlangen, Raum K06/07
Infoabend für die BOS: Donnerstag, 29.01.2026, 19:00 Uhr, Drausnickstraße 1c, 91052 Erlangen, Raum K06/07
Die Online-Anmeldung ist vom 23.02. - 06.03.2026 über die Homepage der Schule möglich.
Die Aufnahme- und Eignungsprüfungen finden am 29.07.2026 statt.
Kostenfreiheit des Schulweges
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Diese gelten für Schüler*innen an
- öffentlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen
- öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei-, vier- bzw. fünfstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
sowie an Berufsschulen bei Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr bzw. Berufsvorbereitungsjahr bzw. Berufsintegrationsklasse) - öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen,
Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgangsstufen für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.
Die Beförderungspflicht besteht "zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule", dies ist
- die Pflichtschule (= Sprengelschule), keine Gastschüler*innen
- die Schule, der die Schüler*innen zugewiesen sind (durch Zuweisung des Staatlichen Schulamtes oder durch den Mittelschulkoordinator)
- diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit geringstem Beförderungsaufwand (Kosten/Monat für ein Schülermonatsticket) erreichbar ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Beförderungspflicht besteht,
wenn der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 mit 4 mehr als zwei Kilometer bzw. ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt (es wird der Weg gemessen, der zu Fuß zurückgelegt wird, nicht der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad etc.) oder
wenn eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers nachgewiesen wird (Schwerbehindertenausweis, in Ausnahmefällen amtsärztliches Gutachten) oder
wenn der Schulweg als besonders gefährlich oder besonders beschwerlich anerkannt ist (z.B. wenn Gehsteige und andere verkehrssichernde Anlagen fehlen oder abgelegene und einsame Wege abseits von Wohngebieten liegen).
Die Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien und Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Fachoberschulen und Berufsoberschulen haben einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, soweit die Kosten der notwendigen Beförderung eine Belastungsgrenze in Höhe von derzeit 320,00 € pro Schuljahr und Schüler*in bzw. 490,00 € pro Schuljahr und Familie (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen) übersteigen. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr (gesetzliche Ausschlussfrist) beim Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen einzureichen. Dasselbe gilt bei Berufsschüler*innen in Teilzeitunterricht.
Die Kosten werden ohne Abzug der Eigenbeteiligung erstattet bzw. es wird eine kostenfreie Schülerbeförderung gewährt, wenn
- die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen oder
- die Erziehungsberechtigten oder die Schüler*innen selbst Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben.
Dies ist durch einen entsprechenden Nachweis vom August vor Schulbeginn zu belegen. Bei Antragstellung im laufenden Schuljahr wird ein Nachweis von dem Monat vor Antragstellung benötigt. Bei Vorliegen eines Befreiungsgrundes (Kindergeld oder Sozialhilfe) kann der Antrag auf kostenfreie Schülerbeförderung ebenso zu Beginn des Schuljahres gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist dann nicht mehr notwendig. Dies gilt jedoch nur bei Vollzeitunterricht. Erstattungsfähig sind nur die Originalfahrbelege bzw. personenbezogene Rechnungen oder Zahlungsnachweise. Wichtig: Die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges müssen auch hier erfüllt sein (mehr als drei Kilometer Entfernung zur Schule, Besuch der nächstgelegenen Schule)!
Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges
Der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges ist über das VGN Schulportal smaxi unter https://smaxi.vgn.de zu stellen.
Dem digitalen Antrag sind ggf. die notwendigen Nachweise beizulegen (z.B. Kindergeldnachweis/Kontoauszug mit Überweisung des Kindergelds, Kopie Sozialhilfebescheid, Kopie des Schwerbehindertenausweises, etc.). Der Antrag im VGN Schulportal ist für die Schulen sowie das Schulverwaltungsamt einsehbar und kann nach Absenden des Antrags bearbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass die kostenfreie Schülerbeförderung nur auf Antrag genehmigt werden kann. Das heißt, Wertmarken können Ihnen erst ab dem Tag der Antragstellung ausgegeben werden.
Die Wertmarken werden grundsätzlich nach den Sommerferien bis Ende September in den Erlanger Schulen an die Schüler*innen ausgegeben. Wird eine Schule außerhalb Erlangens besucht, ist eine persönliche Abholung der Wertmarken im Schulverwaltungsamt Erlangen zwingend erforderlich. Hierzu werden die volljährigen Schüler*innen oder die Erziehungsberechtigten kontaktiert.
Die Stadt Erlangen erfüllt die Verpflichtung zur kostenfreien Schülerbeförderung grundsätzlich im Zusammenwirken mit Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Andere Verkehrsmittel (spezieller Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen) können nur anerkannt werden, soweit dies zwingend notwendig oder wirtschaftlicher ist. Kosten für eine PKW-Benutzung werden nur ersetzt, wenn die PKW-Benutzung vorher genehmigt wurde. Der Antrag hierfür ist bereits zu Schuljahresbeginn beim Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen einzureichen.
Umzug / Schulwechsel
Um zu prüfen, ob weiterhin ein Anspruch auf kostenfreie Beförderung besteht, ist bei jeder persönlichen Änderung wie Schulwechsel und/oder Umzug ein neuer Antrag bei dem/der zuständigen Aufgabenträger*in zu stellen. Falls kein Anspruch mehr besteht, sind die Wertmarken zurückzugeben. Andernfalls werden diese Kosten in Rechnung gestellt. Die Meldung über o.g. Änderungen kann ganz einfach über das VGN Schulportal erfolgen.
Bei Verlust der Wertmarken wird kein Ersatz geleistet!
Foto: unsplash - Javier Trueba