Innovationsgutscheine
Stand: 28.02.2023
Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Variante 1: Innovationsgutschein Standard
- Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren/ Dienstleistungen
- Wesentliche Verbesserung der Produkte/ Dienstleistungen im Bereich technischer und technologischer Innovationen
Variante 2: Innovationsgutschein Spezial
- Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf, die eine hochspezialisierte Begleitung (Uni, Forschungseinrichtung) benötigen
- Kleine Unternehmen/ Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe
- Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von max. 10 Mio.€
- Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Existenzgründer*innen
- Als Zuschuss
- Variante 1: Fördersatz von 40%. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen min. 4.000 € bzw. max. 30.000 € betragen
- Variante 2: Fördersatz von 50%. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen min. 30.000 € bzw. max. 80.000 € betragen
Bayern Innovativ GmbH
Tel.: +49 (0) 911 / 20671 350
E-Mail: innovationsgutschein@bayern-innovativ.de