Integrativer Fachdienst Stadtjugendamt Erlangen
Stand: 14.05.2024
Ein integrativer Platz in der Kindertageseinrichtung soll Ihr Kind gezielt unterstützen und die soziale Integration innerhalb der Gruppe fördern. Auf einem integrativen Platz werden besondere Fördermaßnahmen angeboten.
Sie machen sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes?
Sie suchen Hilfe, weil bei Ihrem Kind eine Entwicklungsauffälligkeit oder Behinderung festgestellt wurde?
Ein integrativer Platz in der Kindertageseinrichtung soll Ihr Kind gezielt unterstützen und die soziale Integration innerhalb der Gruppe fördern.
Für Kinder auf einem integrativen Platz bieten externe oder interne Fachdienste besondere Förderangebote und Maßnahmen in der Einrichtung an.
Voraussetzung für einen Integrativen Platz ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe.
Ein integrativer Platz unterstützt Kinder und Jugendliche, die
- sich langsamer entwickeln als andere
- mehr Unterstützung brauchen
- Auffälligkeiten im Verhalten zeigen
- Beeinträchtigungen ausgleichen müssen.
Der integrative Fachdienst der städtischen Kindertageseinrichtungen (interner Fachdienst)
- bietet Fachdienststunden und Elterngespräche an
- berät zu allen Fragen um einen integrativen Platz
- unterstützt Teams beim Thema Inklusion.
Die Fachdienststunden orientieren sich an den Bedürfnissen des Kindes. Der Fachdienst kommt wöchentlich in die Einrichtung und begleitet Ihr Kind. Die Förderplanung wird im Austausch mit Ihnen erstellt.
FAQ zum integrativen Platz in einer Kindertageseinrichtung
Ein integrativer Platz beinhaltet Förderangebote und Unterstützung, in Form von Fachdienststunden. Diese Stunden werden innerhalb der Buchungszeit in den Räumen der Einrichtung angeboten.
Die Einrichtungsleitung entscheidet je nach Bedarf des Kindes, ob der interne oder ein externer Fachdienst beauftragt wird.
Ein integrativer Platz ist eine Form der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Förderbedarf. Die Abweichung von der Gesundheit muss in einem ärztlichen Gutachten beschrieben werden. Ein psychologisches Gutachten ist in der Regel nicht geeignet. Teilweise wird die Abweichung von der Gesundheit von Ärzt*innen als (drohende) Behinderung beschrieben. Dabei kann es sich um körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen handeln. Der Unterstützungsbedarf wird von Fachkräften der Einrichtungen genau beschrieben und durch Beobachtungen begründet.
Jede Kindertagesstätte entscheidet selbst darüber, ob Kinder einen integrativen Platz in der jeweiligen Einrichtung belegen können. Im Fokus der Entscheidung steht der zusätzliche Bedarf des Kindes. Weiter müssen die räumlichen und personellen Möglichkeiten der Einrichtung berücksichtigt werden.
Der integrative Fachdienst der Stadt Erlangen greift auf verschiedene Ansätze zurück:
- Marte Meo
- systemische Familientherapie
- Gestalttherapie
- Malspiel
- Erlebnispädagogik
- Sozialkompetenztraining
- Emotionscoaching
- Lern- & Konzentrationstraining
Die Begleitung erfolgt durch erfahrene Fachkräfte aus unterschiedlichen Professionen:
- Sozialpädagog*innen
- Heilpädagog*innen
- Motopäd*innen
Bis zum Eintritt in die Schule stellen Sie als Eltern den Antrag immer beim zuständigen Bezirk Mittelfranken. (§ 99 SGB IX)
Sie finden den Antrag auf der Seite des Bezirk Mittelfranken. Dieser Antrag heißt Antrag auf Eingliederungshilfe.
Für die Antragstellung benötigen Sie ein Gutachten Ihrer Kinderärztin / Ihres Kinderarztes.
Darin wird die Beeinträchtigung ihres Kindes beschrieben.
Ihre Einrichtung schreibt einen Entwicklungsbericht für Ihr Kind. Darin wird durch Beobachtungen begründet, worin eine Unterstützung und Förderung notwendig ist.
Selbstverständlich werden alle personenbezogenen Daten nur mit ihrer Zustimmung weitergegeben. Sprechen Sie daher bitte mit ihrer Einrichtung, um die Antragstellung abzustimmen.
Generell bestehen ab dem Schuleintritt zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen für einen integrativen Platz.
- Bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen können Sie beim Bezirk Mittelfranken einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. (§ 99 SGB IX)
- Sollte sich der Bedarf eher im Bereich Verhalten oder seelische Beeinträchtigung zeigen, stellen Sie den Antrag beim Allgemeinen Sozialdienst bzw. direkt in der Lernstube. (§ 35a SGB VIII)
Bei Fragen zur Zuständigkeit können Sie sich jederzeit an die Pädagog*innen in Ihrer Einrichtung wenden. In jedem Fall ist es empfehlenswert, vor der Antragstellung für diese Hilfen mit Ihrer Einrichtung zu sprechen.
In den folgenden FAQ´s wird die unterschiedliche Antragstellung bei Schulkindern mit seelischen oder mit geistigen Beeinträchtigungen beschrieben.
In aller Regel benötigen Sie eine Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters. Ein psychologisches Gutachten ist in der Regel nicht geeignet. Diese Stellungnahme beschreibt die Beeinträchtigung ihres Kindes.
Ihre Einrichtung schreibt einen Entwicklungsbericht für Ihr Kind. Darin wird durch Beobachtungen begründet, worin eine Unterstützung und Förderung notwendig ist.
Der Antrag auf Eingliederungshilfe wird beim Allgemeinen Sozialdienst (ASD) gestellt und muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Zur Bedarfsklärung erfolgen ein oder mehrere Gespräche mit Ihrer Familie. Der ASD erstellt daraufhin eine Situationsbeschreibung. Die Antragstellung beim ASD ist in einen Beratungsprozess eingebunden. Dabei wird geklärt, welche Leistungen der Jugendhilfe – auch über den Antrag auf einen integrativen Platz hinaus – alternativ oder ergänzend passend und notwendig sind.
Eine Ausnahme gilt, wenn Ihr Kind in einer Lernstube betreut wird. Dann wird der Antrag direkt in der Lernstube gestellt.
Selbstverständlich werden alle Stellungnahmen und andere personenbezogene Daten nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben. Sprechen Sie daher bitte mit Ihrer Einrichtung, um die Antragstellung abzustimmen.
Auf der Seite des Bezirks Mittelfranken finden Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe .
Für die Antragstellung benötigen Sie ein Gutachten Ihrer Kinderärztin / Ihres Kinderarztes. Darin wird die Beeinträchtigung Ihres Kindes beschrieben.
Ihre Einrichtung schreibt einen Entwicklungsbericht für Ihr Kind. Darin wird durch Beobachtungen begründet, worin eine Unterstützung und Förderung notwendig ist.
Selbstverständlich werden alle personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben. Sprechen Sie daher bitte mit Ihrer Einrichtung, um die Antragstellung abzustimmen.
Der Bezirk Mittelfranken bezahlt den integrativen Platz für ein Kind unter 6 Jahren und für Kinder mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung.
Bei einem integrativen Platz über den Bezirk Mittelfranken sind die Gebühren der Einrichtung von den Eltern weiter zu zahlen. Wegen einer möglichen Gebührenbefreiung wenden Sie sich bitte an die Gebührenstelle der Stadt Erlangen über gebuehrenstelle@stadt.erlangen.de.
Das Stadtjugendamt Erlangen bezahlt den integrativen Platz für Schulkinder mit seelischer Behinderung. Bei einem integrativen Platz, der vom Stadtjugendamt bezahlt wird, sind die Eltern von den Gebühren der Einrichtung befreit. Jedoch haben die Elternteile, bei denen das Kind wohnt, einen Kostenbeitrag zu leisten. Dieser ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Wenn beide Elternteile mit dem Kind zusammenleben, werden sie getrennt voneinander zum Kostenbeitrag herangezogen.
Genauere Auskünfte dazu erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter*innen der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Stadtjugendamtes Erlangen.
Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr
Telefon: 09131 86 1591 und 09131 86 1575 sowie
Galerie
Integrativer Fachdienst
Der integrative Fachdienst berät Eltern und die Teams der städtischen Kindertageseinrichtung in Fragen der Einzelintegrationsplätze, führt Fachdienststunden durch und unterstützt beim Thema Inklusion.
Weitere Informationen zum Integrativen Fachdienst: Integrativer Fachdienst Stadtjugendamt Erlangen
Anschrift
Öffnungszeiten
Wir sind in der Regel in den städtischen Einrichtungen unterwegs. Gerne vereinbaren wir auf Anfrage individuelle Termine. Kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.