Jobcenter: Mietobergrenzen

Stand: 19.06.2023

Sie erhalten auf dieser Seite einen Überblick über die Mietobergrenzen des Erlanger Jobcenters für die Zeit ab 01.06.2023

Sie können sich entsprechend der Personenzahl in Ihrer Bedarfsgemeinschaft und dem entsprechenden Bruttokaltmietpreis auf Wohnungen in Erlangen bewerben und diese besichtigen. 

Sollte Ihnen eine Wohnung zusagen, so lassen Sie sich bitte von dem Vermieter ein konkretes Mietangebot geben. Mit dem Mietangebot sprechen Sie im Jobcenter vor, damit eine konkrete Prüfung der Angemessenheit der Miet- und Kautionshöhe erfolgen kann.

Haushaltsgröße (Personen)
Wohnfläche
Bruttokaltmiete
Bruttokaltmiete für energiesanierte Wohnungen
1
50 m²
539,00 €
593,00 €
2
65 m²
612,00 €
674,00 €
3
75 m²
649,00 €
714,00 €
4
90 m²
806,00 €
887,00 €
5
105 m²
904,00 €
995,00 €
jede weitere Person
je 15 m²
141,00 €
156,00 €

Bruttokaltmiete: Die Bruttokaltmiete beinhaltet die Grundmiete zuzüglich der kalten Nebenkosten.
Heizkosten: Zu der oben genannten Bruttokaltmiete werden die angemessenen Heizkosten zusätzlich als Bedarf anerkannt.
Energiesanierte Wohnungen: Der Nachweis für eine energiesanierte Wohnung erfolgt durch die Vorlage des Energieausweises (s. unten für nähere Ausführungen).
Wohnfläche: Der Wohnflächenbedarf gilt als Orientierungswert. Nähere Auskunft kann der für Sie zuständige Leistungssachbearbeiter geben.

Allgemeine Hinweise:

Eine Prüfung der Angemessenheit der Wohnung kann nur mit einem konkreten Mietangebot erfolgen. Aus diesem sollten folgende Angaben hervorgehen: 

  • Lage der Wohnung
  • Größe
  • Zimmeranzahl
  • Ausstattung
  • Miethöhe
  • Kaution
  • Bezugstermin

Die Miethöhe ist in die Bestandteile: Grundmiete, kalte Nebenkosten, Kosten für Heiz- und Warmwasser (warme Nebenkosten) aufzuschlüsseln. Sollte eine dezentrale Warmwasseraufbereitung mittels Boiler oder Durchlauferhitzer vorliegen, so ist dies anzugeben. 

Die Angemessenheit der Miet- und Kautionshöhe wird dem Vermieter bestätigt.

Vor einem Umzug ist rechtzeitig mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen. Ein eventueller Bedarf an Umzugskosten, der Übernahme der Mietkaution oder einer Erstausstattung für die Wohnung ist rechtzeitig zu beantragen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor Abschluss eines neuen Mietvertrages die Zusicherung zum Umzug einzuholen ist.
Der für Sie zuständige Leistungssachbearbeiter kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche umzugsbedingten Kosten und neuen Mietkosten übernommen werden könnnen.

Energiesanierter Wohnraum liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:

Energieausweis abFarbbandkWh/qm x a
Bemerkung
01.05.2014grünunter 30 (Effizienzhaus 40)A+

grün30 bis unter 50 (MFH Neubau)A

hellgrün50 bis unter 75 (EFH Neubau)B

Energieausweise sind i.d.R. zehn Jahre gültig. Das Jobcenter prüft, ob alle Voraussetzungen für das Vorliegen eines energiesanierten Wohnraumes vorliegen.