Jugendhilfeausschuss (JHA)

Stand: 08.01.2024

Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Jugendamts. Er befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe und Richtlinien, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorgaben in den Aufgabenbereich der Verwaltung des Jugendamts fallen.

Die Aufgaben des Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen. Der Jugendhilfeausschuss weist im Vergleich mit anderen Ausschüssen der Kommune Besonderheiten auf.

Der Jugendhilfeausschuss ist im Unterschied zu anderen kommunalen Ausschüssen Teil des Jugendamts, das sich dadurch als einziges Amt innerhalb der Kommunalverwaltung durch eine Zweigliedrigkeit auszeichnet (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamts bilden damit die zwei Säulen des Jugendamts.

Eine weitere Besonderheit ist, dass der Jugendhilfeausschuss neben der Besetzung mit politischen Mitgliedern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und vorgeschlagenen sachverständigen Bürgerinnen und Bürgern besetzt ist. Durch die Einbeziehung der freien Träger der Jugendhilfe als unverzichtbaren Bestandteil des sozialen Bereichs der Kommune, bietet er allen in der Jugendhilfe Aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten. Der Jugendhilfeausschuss besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.

Aufgaben

Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses sind in § 71 SGB VIII geregelt. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, mit der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe. Konzepte und Planungen für Kinder und Jugendliche werden im JHA beraten und abgestimmt mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu gestalten.

Der Jugendhilfeausschuss ist somit das beschließende Organ der Kinder- und Jugendhilfe der Kommune für grundsätzliche Angelegenheiten und Richtlinien, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorgaben in den Aufgabenbereich der Verwaltung des Jugendamts fallen.

Mitglieder

Mitglieder des JHA der Stadt Erlangen

Termine

Termine des JHA 2024