Jugendschöff*innen
Stand: 07.04.2025
Für die laufende Amtsperiode von fünf Jahren (01.01.2024 - 31.12.2028) ist die Bewerbungsfrist abgelaufen. Bewerben können Sie sich erst wieder 2028 für die nächste Amtsperiode.
Auch Jugendliche und Heranwachsende müssen sich vor Gericht verantworten. In Strafsachen für Menschen zwischen 14 und 21 Jahren richten spezielle Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten. Neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern sind dort auch Jugendschöffen tätig. Sie nehmen gleichberechtigt an den Hauptverhandlungen in Strafsachen teil, ihre Stimme zählt wie die der Berufsrichterin bzw. des Berufsrichters. Sie tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil.
Erst für die nächste Amtsperiode von fünf Jahren (01.01.2029 – 31.12.2033) werden wieder für das Amtsgericht Erlangen und für die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth engagierte Menschen für das Jugendschöffenamt gesucht.
- Verfügen Sie über erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden?
- Suchen Sie ein Ehrenamt, bei dem Sie Verantwortung übernehmen?
- Wollen Sie Ihren gesunden Menschenverstand und Ihr Gerechtigkeitsempfinden vor Gericht einbringen?
- Möchten Sie die Demokratie stärken und sich an der Rechtsprechung beteiligen?
FAQ Jugendschöffenwahl 2023 in Erlangen
- Sie sind zu Beginn der neuen Amtsperiode mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt.
- Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft und beherrschen die deutsche Sprache.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Erlangen.
- Sie sind straffrei gem. § 32 GVG. Ausgeschlossen sind unter anderem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
- Sie benötigen keine juristische Vorbildung oder Ausbildung.
- Für das Jugendschöffenamt sollten Sie erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden besitzen, beispielsweise aus ehrenamtlichen Tätigkeiten in Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, Schulen oder Sportvereinen oder aus einer Ausbildungstätigkeit in einem Unternehmen oder als Eltern im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten.
Es werden keine bestimmten Berufsgruppen bevorzugt, generell sollen geeignete Personen aus allen Bevölkerungskreisen berücksichtigt werden. - Sie sollten vorurteilsfrei und fähig sein, ein unvoreingenommenes, selbständiges Urteil zu treffen.
- Sie sollten Menschenkenntnis, soziale Kompetenz und Gerechtigkeitssinn mitbringen.
- Sie sollten den Beratungen inhaltlich folgen können. Daneben sollten Sie fähig sein, gute Fragen zu stellen, zu argumentieren und ihre Auffassung zu vertreten.
- Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gute körperliche Verfassung und Belastbarkeit erforderlich.
- Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Sitzungstage frei.
- Sie erhalten Fahrtkosten erstattet.
- Sie sammeln neue Erfahrungen und lernen unterschiedlichste Menschen kennen.
- Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung.
- Sie erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung.
Für das Jugendschöffenamt erhalten Sie kein Entgelt. Sie erhalten aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Entschädigungen für Nachteile, die durch deine Tätigkeit entstanden sind.
Sie erhalten einen Fahrtkostenersatz nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG: 0,42 Euro für jeden gefahrenen PKW-Kilometer sowie bei Zeitversäumnis nach §16 JVEG: 7,00 € pro Stunde.
Entschädigung für Personen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, nach §17 JVEG: 17,00 € pro Stunde.
Verdienstausfall nach §18 JVEG (Normalsatz): bis zu 29,00 € pro Stunde.
Verdienstausfall (erhöhter Satz): 55,00 €. Er kommt zum Tragen, wenn in demselben Verfahren mehr als 20 Tage anfallen oder du innerhalb von 30 Tagen an mindestens sechs Tagen im Einsatz warst.
Verdienstausfall (Höchstsatz): 73,00 € für den Einsatz an mehr als 50 Tagen in einem Verfahren.
Das Jugendamt der Stadt Erlangen erstellt im Auftrag für das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen. Für die Amtsperiode 2024 – 2028 muss das Jugendamt der Stadt Erlangen mindestens 36 Personen dem Amtsgericht Erlangen vorschlagen. Diese Vorschlagsliste wird dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt und beschlossen. Im Anschluss ist die Vorschlagsliste im Jugendamt eine Woche lang zur Einsicht aufzulegen. Die aufzunehmenden Personen werden über die beabsichtigte Aufnahme sowie über die Hinderungs- und Ablehnungsgründe gesondert unterrichtet. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamts mit der Begründung Einspruch erhoben werden.
Der unabhängige Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts Erlangen wählt dann aus der Vorschlagsliste des Jugendamts die benötigten Jugendschöffen aus und entscheidet, wer am Amts- oder Landgericht und wer für das Hauptschöffenamt bzw. Ersatzschöffenamt für die nächste Amtsperiode tätig sein wird.
Die Bewerbungsfrist für die nächste Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 ist abgeschlossen.
Die Bewerbungsfrist für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 ist abgelaufen.
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und am Jugendschöffenamt Interesse haben, können Sie sich im Jahr 2028 beim Stadtjugendamt Erlangen bewerben. Senden Sie dazu das ausgefüllte Bewerbungsformular an das Stadtjugendamt Erlangen, z. H. Frau Kratz, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen oder per E-Mail an stadtjugendamt@stadt.erlangen.de.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Stadtjugendamt Erlangen, Tel. 09131 86-3327 oder -2844 wenden.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Hauptschöffen haben in der Regel nicht mehr als 12 ordentliche Sitzungen pro Jahr.
Die Termine werden für das ganze Jahr im Voraus bestimmt.
Nein, für die Jugendschöffentätigkeit ist es erforderlich, seinen Wohnsitz zu Beginn der künftigen Wahlperiode in Erlangen zu haben.
Für Interessenten mit Wohnsitz außerhalb von Erlangen, ist eine Bewerbung bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt möglich. Die Jugendschöffenwahlen finden in allen Gemeinden und Landkreisen für die jeweiligen Amtsperioden zeitgleich statt.
Die Auswahl der Jugendschöffen trifft der unabhängige Wahlausschuss des Amtsgerichts Erlangen. Sie werden vom Amtsgericht im Nachgang benachrichtigt.
Bewerbungen, die nicht gewählt wurden, werden vom Amtsgericht nicht gesondert benachrichtigt.
Das Jugendamt erhält keine Informationen über die Wahlergebnisse.
Das Jugendschöffenamt kann unbegrenzt auch nach Ausübung in den beiden vorherigen Wahlperioden wahrgenommen werden.
Hauptschöffen werden unmittelbar zu den jeweiligen Sitzungstagen des Gerichts herangezogen. Hierfür erfolgt eine schriftliche Ladung zum Termin, die bei Fortsetzungsterminen auch mündlich erfolgen kann.
Ersatzschöffen werden herangezogen, wenn die Hauptschöffen ausfallen. Sie haben deswegen zunächst keine festen Termine und werden – wenn es nicht anders geht – kurzfristig geladen.
Ja!
Im Schöffenamt wirken Sie gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mit. Ihr Stimme zählt, wie die der Berufsrichterin oder des Berufsrichters.
Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023
Jugendschöffe Bewerbungsformular 2023
jugendschoeffe-bewerbungsformular-2023
jugendschoeffe-bewerbungsformular-2023
Vorbereitung Jugendschöffenwahl
Im Auftrag für das Landgericht Nürnberg-Fürth erstellen wir eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen.
Anschrift
Öffnungszeiten
Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.