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Jugendschöff*innen

Stand: 07.04.2025

Für die laufende Amtsperiode von fünf Jahren (01.01.2024 - 31.12.2028) ist die Bewerbungsfrist abgelaufen. Bewerben können Sie sich erst wieder 2028 für die nächste Amtsperiode.

Auch Jugendliche und Heranwachsende müssen sich vor Gericht verantworten. In Strafsachen für Menschen zwischen 14 und 21 Jahren richten spezielle Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten. Neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern sind dort auch Jugendschöffen tätig. Sie nehmen gleichberechtigt an den Hauptverhandlungen in Strafsachen teil, ihre Stimme zählt wie die der Berufsrichterin bzw. des Berufsrichters. Sie tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil.

Erst für die nächste Amtsperiode von fünf Jahren (01.01.2029 – 31.12.2033) werden wieder für das Amtsgericht Erlangen und für die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth engagierte Menschen für das Jugendschöffenamt gesucht.

  • Verfügen Sie über erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden?
  • Suchen Sie ein Ehrenamt, bei dem Sie Verantwortung übernehmen?
  • Wollen Sie Ihren gesunden Menschenverstand und Ihr Gerechtigkeitsempfinden vor Gericht einbringen?
  • Möchten Sie die Demokratie stärken und sich an der Rechtsprechung beteiligen?

FAQ Jugendschöffenwahl 2023 in Erlangen

Jugendschöffe Bewerbungsformular 2023

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jugendschoeffe-bewerbungsformular-2023

Bewerbungsformular Jugendschöffenwahl 2023

Vorbereitung Jugendschöffenwahl

Im Auftrag für das Landgericht Nürnberg-Fürth erstellen wir eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.