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Umschreibung ukrainischer Führerscheine

Stand: 31.08.2026

Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine offiziell in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Dadurch haben Inhaberinnen und Inhaber gültiger ukrainischer Führerscheine grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrerlaubnis für die dort erfassten Führerscheinklassen ohne erneute theoretische und praktische Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen.

Wichtig: Sie müssen Ihren ukrainischen Führerschein nicht sofort umschreiben lassen. Ihre Fahrberechtigung bleibt weiterhin gültig. Sie können auch in Zukunft mit Ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis aufgrund der weiterhin geltenden Sonderreglung fahren. Deshalb ist es nicht nötig, Ihren ukrainischen Führerschein sofort umzuschreiben. Möchten Sie dennoch jetzt schon die Umschreibung beantragen, so bitten wir, im Bürgeramt, Führerscheinstelle, vorzusprechen. Eine Terminvergabe ist nicht möglich, bitte ziehen Sie eine Wartemarke für Fahrerlaubnisangelegenheiten und warten dann direkt vor Zimmer 21/22. Bitte beachten Sie, dass es zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen kann.

Führerscheinwesen

Sie können im Bürgerservice digital oder vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Führerschein-Angelegenheiten durchführen. Beispielsweise alle gängigen Fahrerlaubnisse oder Umtausch des alten Führerscheins, usw.

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