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Umschreibung ukrainischer Führerscheine derzeit nicht möglich

Stand: 18.08.2026

Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine offiziell in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Dadurch haben Inhaberinnen und Inhaber gültiger ukrainischer Führerscheine grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrerlaubnis für die dort erfassten Führerscheinklassen ohne erneute theoretische und praktische Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen.

Eine offizielle Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration mit weiteren Informationen zum Umschreibungsverfahren und zu den vorzulegenden Unterlagen liegt der Fahrerlaubnisbehörde derzeit jedoch noch nicht vor. Eine rechtssichere Bearbeitung entsprechender Anträge ist daher aktuell noch nicht möglich.

Wir bitten deshalb insbesondere bei Anliegen zur Umschreibung ukrainischer Fahrerlaubnisse derzeit von persönlichen Vorsprachen abzusehen. Sobald uns weitere Informationen vorliegen und wir entsprechende Anträge bearbeiten können, informieren wir Sie auf unserer Homepage.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Führerscheinwesen

Sie können im Bürgerservice digital oder vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Führerschein-Angelegenheiten durchführen. Beispielsweise alle gängigen Fahrerlaubnisse oder Umtausch des alten Führerscheins, usw.

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