Immissionsschutz; Lärmaktionsplan 2020

Stand: 27.02.2024

Umgebungslärmrichtlinie

Erlanger Bürger haben die Möglichkeit die Lärmreduzierung im Stadtgebiet aktiv mitzugestalten. Durch die Richtlinie 2002/49EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm soll auf der Grundlage von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen Umgebungslärm verhindert bzw. vermindert werden.

Lärmkartierung

In Ballungsräumen ab 100.000 Einwohnern ist alle fünf Jahre die Lärmsituation zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. 2017 wurden vom Landesamt für Umwelt zuletzt Lärmkarten für die Stadt Erlangen erstellt. Diese sind online im UmweltAtlas Bayern zugänglich und dienen als Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

Lärmaktionsplanung

Die Stadt Erlangen schreibt in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und Systeme (IVAS) den Lärmaktionsplan im Jahr 2020 fort. Darin werden Maßnahmen festgelegt, welche die Auswirkungen des Umgebungslärms auf die Bürger verringern. Umgebungslärm im Sinne des Gesetzes ist der Lärm, den Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr, große Häfen und bestimmte gewerbliche Betriebe verursachen. Für die einzelnen Lärmarten sind unterschiedliche Behörden zuständig. Die Stadt Erlangen erstellt den Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr (ohne Autobahnen).

Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten

Im Juli 2020 haben über 500 Erlanger Bürger an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilgenommen und einen Fragebogen zum Verkehrslärm ausgefüllt. Die Ergebnisse der Bürgerbefragung wurden nach Möglichkeit im Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung hatten Sie die Möglichkeit sich vom 14.12.2020 bis zum 29.01.2021 zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern.

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und den ausführlichen Verbesserungsvorschlägen.

Ihre Hinweise wurden ausgewertet und der Entwurf des Lärmaktionsplans noch einmal überarbeitet.

In der Stadtratssitzung vom 29.04.2021 wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes einstimmig beschlossen.
Das Einvernehmen der Regierung von Mittelfranken wurde am 10.09.2021 erteilt. 

Lärmaktionsplanung

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91052 Erlangen

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