Naturschutz; Landschaftsplanung

Stand: 23.08.2022

Die Landschaftsplanung ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Maßgebend für die Aufstellung des Landschaftsplanes ist das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG). In diesem Gesetz werden nicht nur die grundsätzlichen Aufgaben, sondern auch die wesentlichen Inhalte der Landschaftsplanung definiert.

Der Landschaftsplan ist ein längerfristiges Konzept von Zielen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge. Er macht Aussagen darüber, wie der Naturhaushalt als Lebensgrundlage des Menschen gesichert, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft erhalten und die unterschiedlichen Landschaftsteile schonend genutzt werden können. Weiterhin entwickelt er die notwendigen Maßnahmen zur Pflege, Gestaltung und Weiterentwicklung der Landschaft.

Hierzu stellt der Landschaftsplan den vorhandenen und angestrebten Zustand der Natur dar, entwickelt ein Leitbild und zeigt Maßnahmen auf, die zur Lösung von Konflikten in Natur und Landschaft und zur Verbesserung der Verhältnisse möglich sind. Damit gibt der Landschaftsplan auch wichtige Hinweise für eine inhaltliche, räumliche und zeitliche Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Der Landschaftsplan der Stadt Erlangen ist, wie dies in Bayern generell festgelegt ist, in den Flächennutzungsplan integriert. Indem Flächennutzungsplan und Landschaftsplan ein gemeinsames Aufstellungsverfahren entsprechend dem Baugesetzbuch (BauGB) durchlaufen, erhalten beide gleichermaßen Rechtswirksamkeit.

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Erlangen ist am 21.08.2003 wirksam geworden.