Förderung von Lastenrädern
Stand: 28.10.2024
Die Finanzmittel der Stadt Erlangen für das Förderprogramm von Lastenrädern im Jahr 2024 sind bereits ausgeschöpft. Aus diesem Grund können keine neuen Anträge für die Lastenradförderung mehr entgegengenommen werden. Für das Jahr 2025 ist zunächst keine Förderung von Lastenrädern vorgesehen. Sollte sich die Situation ändern, werden Sie hier informiert.
Alle Informationen rund um die Förderung
Gefördert werden Kauf und Leasing von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien neuen Lastenfahrrädern mit und ohne elektrisch motorisierte Tretunterstützung (Lastenpedelecs) bis 25 km/h und Fahrradanhänger mit und ohne elektrisch motorisierte Unterstützung. Die Nutzlast (Zulässiges Gesamtgewicht – Leergewicht des Fahrzeugs) bei Lastenfahrrädern/-pedelecs muss mindestens 120 kg, bei Fahrradanhängern muss die Tragfähigkeit/Zuladung mind. 20 kg betragen.
Das Lastenfahrrad/-pedelec muss dabei entweder
- einen verlängerten Radstand inklusive Transportmöglichkeit haben oder
- über einen fest installierten Front- und Heckgepäckträger sowie entsprechende Transportmöglichkeiten wie Boxen, Körbe oder Taschen verfügen.
Förderfähiges Zubehör
- beim Lastenfahrrad/Lastenpedelec im Werkszustand sind
- eine Transportbox für Güter oder Personen (mit Sitzbank)
- eine Regenabdeckung zum Schutz der Transportfläche vor Niederschlag und Witterung und
- ein externes, nicht-integriertes Schloss.
- beim Fahrradanhänger im Werkszustand sind
- eine Sitzschale für Kleinstkinder,
- eine Regenabdeckung,
- eine Anhängerkupplung/Deichsel zur ausschließlichen Verbindung mit dem Fahrrad und
- ein externes, nicht-integriertes Schloss.
Explizit ausgewiesene Versandkosten obliegen nicht der Förderung und sind von dieser ausgeschlossen.
Darüber hinaus fördert die Stadt Erlangen als „Kommune inklusiv“ Therapieräder für Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung, die der umweltfreundlichen Mobilität dieser Personen dienen. Dabei können beispielsweise Therapieräder für den Transport von Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung oder Rollstuhlfahrräder gefördert werden.
Das Therapierad soll hierbei entweder
- zum Transport der antragstellenden Person dienen, oder
- die aktive Mobilität der antragstellenden Person ermöglichen.
Je Privatperson/Haushalt, Verein, Initiative, Nutzungsgemeinschaft, Unternehmen und freiberuflich tätige Personen ist innerhalb von drei Jahren ein Lastenfahrrad oder Lastenpedelec oder Fahrradhänger oder Fahrradlastenanhänger oder motorisierter Lastenanhänger oder Therapierad förderfähig.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der vom Stadtrat beschlossenen Förderrichtlinie. Diese richtet sich neben Erlanger Privatpersonen an Vereine und Initiativen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige mit Sitz und Wirkungskreis in Erlangen, sowie Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung.
Seit diesem Jahr ist neu, dass Menschen mit ErlangenPass, Familien mit mehr als 3 Kindern sowie Beziehende von Ökostrom eine höhere Förderung erhalten.
Die jeweiligen Förderhöhen können Sie der Tabelle im nächsten Reiter entnehmen.
Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge tagesgenau der eingehenden Anträge (Windhundprinzip).
Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Wir sind eine WG und möchten ein Lastenrad kaufen. Können wir einen Zuschuss der Stadt Erlangen beantragen?
- Ja, solange mindestens 3 Personen als Nutzungsgemeinschaft erklärt werden.
Müssen für den Erhalt des Familienbonus alle Kinder in einem Haushalt gemeldet sein?
- Ja, alle 3 Kinder und mehr müssen in dem gleichen Haushalt gemeldet sein. Auf mehrere Haushalte aufgeteilte Kinder aufgrund getrenntlebender Elternteile berechtigen nicht für eine Beantragung des Familienbonus.
Fördermodul | Förderung | Maximale Förderhöhe |
---|---|---|
Lastenfahrräder | ||
| 30 % der Nettokosten | 900 € |
| 40 % der Nettokosten | 1.200 € |
| 60 % der Nettokosten | 1.800 € |
| 30 % der Nettokosten | 900 € |
| 30 % der Nettokosten | 900 € |
Lastenpedelecs | ||
| 30 % der Nettokosten | 1.200 € |
| 40 % der Nettokosten | 1.600 € |
| 60 % der Nettokosten | 2.400 € |
| 30 % der Nettokosten | 1.200 € |
| 30 % der Nettokosten | 1.200 € |
| Zusätzlich pauschal 300 € | - |
Fahrradanhänger | ||
| 30 % der Nettokosten | 450 € |
| 40 % der Nettokosten | 600 € |
| 60 % der Nettokosten | 900 € |
| 30 % der Nettokosten | 450 € |
| 30 % der Nettokosten | 450 € |
Fahrradlastenanhänger4) | ||
| 30 % der Nettokosten | 1.500 € |
| 40 % der Nettokosten | 2.000 € |
| 60 % der Nettokosten | 3.000 € |
| 30 % der Nettokosten | 1.500 € |
| 30 % der Nettokosten | 1.500 € |
Elektrisch motorisierte Fahrradlastenanhänger5) | ||
| 30 % der Nettokosten | 1.500 € |
| 40 % der Nettokosten | 2.000 € |
| 60 % der Nettokosten | 3.000 € |
| 30 % der Nettokosten | 1.500 € |
| 30 % der Nettokosten | 1.500 € |
| Zusätzlich pauschal 300 € | - |
Therapieräder | ||
| 50 % Nettokosten | 2.500 € |
1) Mindestens 3 Kinder unter 12 Jahre im Haushalt
2) Ökostrom, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien hergestellt wird. Siehe hierzu die Bestenliste der Ökostromanbietenden von Utopia.de: https://utopia.de/bestenlisten/die-besten-oekostrom-anbieter/
3) Antragsberechtigt sind Personen mit gültigem ErlangenPass.
4) Darunter fallen Fahrradanhänger, die schwere Lasten ab 150 kg transportieren können.
5) Darunter fallen motorisierte Elektrofahrradanhänger ab einer Zuladung von 150 kg.
6) Antragsberechtigt sind Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung, die einen Ablehnungsbescheid der Kostenstelle für die Anschaffung eines Therapierades, Rollstuhlfahrrads oder eines anderen Spezialfahrrads für den Transport von Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung erhalten haben.
Auch im Jahr 2024 hat die Stadt Erlangen wieder ein Förderprogramm aufgelegt. Die vorhandenen Mittel sind aufgrund der Vielzahl der eingegangen Anträge und der Haushaltssperre zum aktuellen Zeitpunkt erschöpft.
Aus diesem Grund werden keine neuen Anträge für die Lastenradförderung mehr entgegengenommen. Sollte sich die Situation ändern, werden Sie hier informiert.
Der Antrag kann entweder direkt mit dem Web-Formular oder in Schriftform mit dem ausgedruckten Formular an die
Stadt Erlangen
Referat für Planen und Bauen
Radbeauftragte
Werner-von-Siemens-Straße 61
91051 Erlangen
gestellt werden. Zusätzlich zu dem Antragsformular und den dort geforderten Unterlagen müssen folgende Nachweise für die Antragsberechtigung erbracht werden:
- bei Privatpersonen: Wohnsitznachweis in Erlangen durch eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- ErlangenPass: Besitzende des ErlangenPass weisen ihre Zuwendungsberechtigung durch eine Kopie des ErlangenPasses aus
- bei Vereinen und Initiativen: Vereinssatzung, Statut oder getroffene Vereinbarungen aus denen Sitz, Zweck und Wirkungskreis hervorgeht
- bei Nutzungsgemeinschaften von mindestens drei Personen: Bestätigung der Nutzungsgemeinschaft im Antragsformular
- Bei Gewerbetreibenden/Freiberuflern: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeschein, De-Minimis-Erklärung, KMU-Erklärung
- Bei Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung: Nachweis über die Behinderung durch Kopie des Behindertenausweises, Ablehnungsbescheid des Kostenträgers
Für den Erhalt einer Bonus-Förderung müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- Ökobonus Ökostrom: Die antragstellende Person weist durch eine Kopie des Liefervertrags (Laufzeit mind. 3 Jahre) den Bezug von Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien nach. Zur Orientierung wird die Bestenliste der Ökostromanbietenden von Utopia.de empfohlen: https://utopia.de/bestenlisten/die-besten-oekostrom-anbieter/.
- Familienbonus: Nachweis von mindestens drei Kindern unter 12 Jahren im Haushalt, durch erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zu Kindern im Haushalt, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Kindes.
zum Web-Formular
Bis die Fördersumme von 150.000 € ausgeschöpft ist und maximal bis 31.12.2024.
Nein, es muss mindestens für 3 Jahre beim Antragsstellenden verbleiben.
Pro Haushalt kann nur ein Lastenfahrrrad/Lastenpedelec/Fahrradanhänger/Fahrradlastenanhänger/Therapierad gefördert werden.
Nein, der Kaufvertrag darf erst nach der Bewilligung des Antrags geschlossen werden. Dazu zählen auch Anzahlungen.
Downloads
Anlage zur Antragstellung auf Lastenradförderung der Stadt Erlangen - De-Mimis-Erklärung von Gewerbetreibenden
Anlage zur Antragstellung auf Lastenradförderung der Stadt Erlangen - De-Mimis-Erklärung von Gewerbetreibenden
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