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Lebensmittelabfalltonne für Abfälle mit tierischen Bestandteilen

Stand: 05.12.2024

Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfälle tierischen Ursprungs, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, müssen über eine Lebensmittelabfalltonne verwertet werden.

Grundsätzliches

Lebensmittelabfälle, die Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten, stellen eine Gefahr für das Auftreten von Tierseuchen und Krankheiten dar. Diese Abfälle aus nicht privaten Haushalten unterliegen dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) sowie der EU-Verordnung 1069/2009 und müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt und einer speziellen Verwertung zugeführt werden. Eine Beseitigung über die städtische Biotonne oder Restmülltonne ist nicht zulässig. Generell ist die Nutzung einer Biotonne für rein pflanzliche Abfälle nur gestattet, wenn eine Lebensmittelabfalltonne vorhanden ist. 

Wer ist betroffen?

  • Gaststätten, Imbisse, Lebensmittelhandel,     Bäcker, Metzger und sonstige Gewerbebetriebe
  • Krankenhäuser, Seniorenheime
  • Schulen, Kindergärten, Kantinen und andere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung

Was muss gesondert entsorgt werden?

  • Lebensmittelabfälle tierischen Ursprungs (z.B. Lebensmittel mit Anteilen von Fleisch, Fisch, Eiern, Geflügel, Molkereiprodukten           oder Erzeugnisse dieser) und anderen Lebensmitteln, die damit in Berührung gekommen sind
  • Verdorbene und aussortierte Lebensmittel tierischer Herkunft

Rechtsgrundlagen

  •  Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
  •  Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erlangen

Kurz & einfach

Die Entsorgung von Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfällen mit tierischen Bestandteilen hat über eine    Lebensmittelabfalltonne zu erfolgen.  In dieser können auch pflanzliche Abfälle mit verwertet werden.

Eine Beseitigung über die städtische Biotonne ist nicht zulässig und kann behördlich geahndet werden.

Die Bereitstellung einer Biotonne für ausschließlich pflanzliche Abfälle erfolgt nur, wenn nachweislich eine Lebensmittelabfalltonne für tierische Abfälle genutzt wird.


 

Lebensmittel- und Speisereste Entsorgungsfirmen

 

Lfd.Nr.

Name und Anschrift

Tel. Nr. und Fax

Sonstiges

1.

Berndt GmbH Niederlassung Hirschaid

Jägerstraße 2

96114 Hirschaid

Tel.   09543-4427265

Fax   09543-4428875

info-hirschaid@berndt-gruppe.com

2.

Bioenergie Bayern GmbH & Co.KG

Mühlenstr. 4

91126 Schwabach

Tel.  091 22-18 8 14 - 0

Fax. 091 22-18 8 14- 19


info@bioenergie-bayern.de

3.

Friedrich Hofmann GmbH

Frauenauracher Straße 73

91056 Erlangen

Tel.   09131-79 61 - 0

Fax   09131-79 61 - 34

kontakt@hofmann-erlangen.de


4.

Bioenergie Mayer GbR

Unterspeltach 11

74586 Frankenhardt

Tel.   07959 - 2740

Fax   07959 - 2742


info@bioenergie-mayer.de

5.

Hans Meyer Entsorgung

Willi-Grasser-Straße 16

91056 Erlangen

Tel.   09131-7982 - 0

Fax   09131-9939 - 65

info@meyerentsorgung.de


6.

Refood GmbH & Co.KG

Zur Wallfahrtskirche 15

97483 Eltmann-Limbach

Tel.   09522-9230 - 0

Fax   09522-9230 - 30

limbach@refood.de


7.

Johann Sperber GmbH & Co. KG

Rotterdamer Straße 50

90451 Nürnberg

Tel.   0911-350 35 - 0

Fax   0911-350 35 - 40

sperber@sperber-kg.de

8.

Veolia Umweltservice Süd

Ohmstraße 24

96175 Pettstadt

Tel.   09502-9494 - 0

Fax   09502-9494 - 44

de-ves-info-pettstadt@veolia.com


Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Oktober 2024.

Abt. Kreislaufwirtschaft und Abfallberatung

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

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