Immissionsschutz; Luftqualität in Erlangen-Luftreinhalteplan

Stand: 27.10.2023

Im Aufgabenbereich Luftreinhaltung geht es darum, Schadstoffe in der Luft zu begrenzen, so dass Schadwirkungen für Menschen, Tiere, Pflanzen, Sachgüter und Boden verhindert werden. Emissionsgrenzwerte für Anlagen (z. B. Industrieanlagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen usw.) begrenzen die Schadstoffe, die in die Luft abgeleitet werden. Immissionsgrenzwerte begrenzen Schadstoffe in der Luft, die wir einatmen.

Strategien der Luftreinhaltung sind

  • technische Maßnahmen zur Begrenzung des Schadstoffausstoßes (z. B. die Anwendung von Filtersystemen),
  • Vermeidungsmaßnahmen durch den Einsatz schadstoffarmer Produktionsverfahren, bei denen Schadstoffe erst gar nicht entstehen und
  • das Verbot des Einsatzes besonders schädlicher Stoffe (z. B. Asbest, Fluorchlorkohlenwasserstoffe).
  • Eine weitere Maßnahme ist die Herstellung von Produkten, die bei ihrem Gebrauch möglichst schadstoffarm sind (z. B. lösemittelfreie Lacke, schwefelarmes Heizöl, schadstoffarme Motore.
  • Der gebietsbezogene Immissionsschutz beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Gebieten, die eine hohe Schadstoffbelastung haben, wie z. B. Umweltzonen und die Sicherung einer hohen Luftqualität durch das Verbot der Ansiedlung von Betrieben mit hohem Schadstoffausstoß. 

Das Bayerische Landesamt für Umwelt betreibt das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit über 50 Messstationen. Eine Messstation besteht auch in Erlangen an der Kraepelinstraße; sie ist dazu da, die Hintergrundbelastung im vorstädtischen Gebiet zu ermitteln. Hier werden die Luftschadstoffe Ozon und Stickoxid gemessen.

Luftreinhalteplan - kurz informiert

Beurteilungsgrundlage für die Luftqualität ist die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV). Hierin werden Immissionsgrenzwerte, Alarmschwellen und Zielwerte für verschiedene Luftschadstoffe genannt.

Nach § 47 BImSchG haben die zuständigen Behörden bei Überschreitung bzw. der Gefahr einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte Luftreinhaltepläne zu erstellen mit dem Ziel, die Einhaltung dieser Werte zu gewährleisten. 

Im Jahr 2004 wurde für den Ballungsraum  Nürnberg - Fürth – Erlangen  gemäß § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  ein Luftreinhalteplan in Kraft gesetzt. In den darauffolgenden Jahren wurde der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg zweifach fortgeschrieben. Aktuell werden die Grenzwerte der 39. BImSchV im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen eingehalten.

Überwachung der Luftschadstoffe - Aktuelle Messwerte in Erlangen

Ozonbericht - LfU Bayern 

Luftreinhaltepläne in Mittelfranken

Luftqualität - Weiterführende Informationen


Abt. Immissionsschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr