Merkblatt zum Schutz von Gebäudebrütern und Fledermäusen

Stand: 05.04.2024

Viele Vogel- und Fledermausarten leben traditionell an menschlichen Behausungen. Dies beschränkt sich nicht auf das klassische Beispiel von Schwalben am Bauernhaus. Auch moderne Gebäude und technische Bauten wie z. B. Brücken oder Tiefgaragen werden von ihnen regelmäßig besiedelt.   

Alle heimischen Fledermausarten und Gebäudebrüter wie z. B. Mauersegler, Schwalben, Haussperlinge und Turmfalken sind national und europarechtlich geschützt. Dieser Schutz umfasst sowohl die Individuen (und im Falle der Vögel auch ihre Gelege) als auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Lebensstätten). Dies können beispielsweise die Nester sein, aber auch regelmäßig genutzte Schlafstätten und bei Fledermäusen vor allem die Fortpflanzungs-, Sommer- und Winterquartiere.

Der Schutz der Lebensstätten endet erst, wenn sie ihre Funktion endgültig verloren haben. Das bedeutet, dass beispielsweise Mehlschwalbennester auch dann geschützt sind, wenn sich die Tiere während der kalten Jahreszeit in Afrika aufhalten. Sie kehren im Frühjahr in ihre angestammten Brutgebiete zurück und nutzen ihre Nester viele Jahre hintereinander. 

Generell besteht bei Abrissarbeiten, aber auch bei Sanierungen oder sonstigen Arbeiten an Gebäuden immer das Risiko, dass Individuen geschützter Arten getötet und ihre Fortpflanzungsstadien und Lebensstätten zerstört werden. Außerdem könnten die Tiere gestört werden, was zur Aufgabe ihrer Brut führen kann. Bei jedem geplanten Eingriff sind daher die gesetzlichen Vorgaben (insbesondere die Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG) zu beachten. Diese Verantwortung liegt beim Eingreifenden (Bauherr, Firmen, Bürger usw.), der daher die Risiken im Vorfeld, ggf. mit sachkundiger Hilfe (z. B. Gutachten) abzuklären hat.

Wenn Verstöße gegen den Artenschutz nicht ausgeschlossen werden können, müssen geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet werden. Es empfiehlt sich für deren Umsetzung eine sachkundige Person oder ein Fachbüro zu beauftragen. Im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung kann ein geeigneter Zeitplan für die Durchführung der Arbeiten aufgestellt werden, um Nistplätze von Gebäudebrütern und Quartiere von Fledermäusen zu erhalten oder ggf. mit behördlicher Genehmigung Ausgleichsquartiere anzubieten.  

Die Umsetzung wirksamer Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen benötigt in der Regel einen adäquaten zeitlichen Rahmen, da sie nur zu bestimmten Zeiten im Jahresverlauf vorgenommen werden können. Eine reibungslose Abarbeitung der Thematik ist dennoch selbst bei umfassenden Sanierungen möglich, wenn frühzeitig alle Beteiligten (Bauherren, Behörden, wie zum Beispiel Umweltämter/ Unteren Naturschutzbehörden, Gutachter, aber auch Naturschutzorganisationen) Hand in Hand an den Lösungen zusammenarbeiten. 

Wissenswertes:

Quartiere von Fledermäusen und Nistplätze gebäudebrütender Vögel werden oft nicht bemerkt, denn sie sind meist gut verborgen in Dachböden oder Kellern, in Höhlungen im Traufbereich, unter Verblendungen von Attiken, hinter Fensterläden oder in Spalten und Nischen der Fassade. Als Einschlupf reichen meist 1-3 cm breite Spalten bei Abstandshaltern, Ritzen, Rissen oder Verblendungen. Viele Arten sind brutplatztreu und kommen immer wieder an ihre Brutplätze zurück.

Artensteckbriefe, Bau- und Brutzeitkalender:

Mauersegler: Zugvogel, Ankunft im Brutgebiet ab Mitte April, Abzug ab Anfang August, brutplatztreu. Brutplätze meist unter dem Dach, oft im Traufbereich. Benötigen einen freien Anflug. Gerüste können den Einflug verhindern, weshalb diese vor Brutplätzen ab Mitte April nicht aufgestellt werden dürfen.

Haussperling: Ganzjahresvogel, Brutzeit ab März bis Mitte September, Mehrjahresbruten. Im Winter Schlafplätze an Gebäuden. Oft Koloniebrüter, in allen möglichen Höhlungen und Spalten am Gebäude. Meist gut zu erkennen an heraushängendem Nistmaterial.

Mehlschwalbe: Zugvogel, Ankunft im Brutgebiet ab Mitte April, Mehrjahresbruten, Abzug Mitte September. Lehmnester unter Dachvorsprüngen. Tolerieren während der Brutzeit keinerlei Störungen oder Veränderungen im direkten Umfeld der Nester.

Rauchschwalbe: Zugvogel, Ankunft im Brutgebiet ab Ende März, Abzug ab August. Nischenbrüter, Nest meist in frei zugänglichen Gebäuden, bis zu drei Jahresbruten möglich.

Dohle: In Städten Standvogel, ansonsten Teil- bis Mittelstreckenzieher. Ankunft am Brutplatz ab Ende Februar, Wegzug ab Juli. Höhlenbrüter, Nest meistens in Gebäuden, seltener in Baum- und Felshöhlen.

Turmfalke: Teilzieher, brütet häufig an Gebäuden, aber auch auf technischen Bauwerken, wie Strommasten. Brutzeit Anfang März bis Anfang August.

Bau- und Brut-/Quartierzeitkalender Gebäudebrüter und Fledermäuse

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