Mietzuschüsse
Stand: 14.11.2023
Wir fördern die Ansiedlung von neuen inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben mit Mietzuschüssen in der Erlanger Innenstadt. Damit möchten wir eine Verbesserung des Branchenmixes erreichen sowie Lücken in den Geschäftsstraßen schließen.
Die Förderung richtet sich an inhabergeführte Geschäfte im förderfähigen Gebiet. Voraussetzung: die Geschäftseröffnung/-verlagerung erfolgte in den letzten drei Monaten und entspricht folgender Priorisierung:
Prioritätengruppe A: Einzelhandel
- Bekleidung, insbesondere in den Nischenprodukten Fair Trade, Upcycling
- Sportbekleidung und -equipment
- Regionale Produkte, insbesondere Lebensmittel
- Fisch und Fischerzeugnisse
- Nationale und internationale Spezialitäten
- Haushaltsbedarf
- Schnittblumen
Prioritätengruppe B: Einzelhandel, Kunst & Kultur
Einzelhandel
- Spiel- und Bastelwaren
- Heimtextilien
- Handarbeit
- Kurzwaren
- Musikwaren
Kunst und Kultur
- Insbesondere künstlerische und kunsthandwerkliche Produkte inkl. Atelier
(z.B. Herstellung von Musikinstrumenten/ Schmuck, Gold-/ Silberschmiedewaren, selbstständig bildende Künstler*innen) - Im Bereich Einzelhandel mit Kunstgegenständen / Kunstgalerien, Industrie,- Produkt- und Mode-Design,
selbstständige Fotograf*innen, Repair und Restauration von Waren des künstlerischen und täglichen
Gebrauchs (auch in kleineren Maßstab für Privatpersonen und nicht nur im baulichen Kontext, z.B. Musikinstrumente,
Polstermöbel, Antiquitäten, Hochwertiges…)
Bei der Förderung handelt es sich um einen zweijährigen Mietzuschuss.
Prioritätengruppe A: Maximal 40% der Netto-Kaltmiete, jedoch höchstens 500 € monatlich.
Prioritätengruppe B: Maximal 25% der Netto-Kaltmiete, jedoch höchstens 300 € monatlich.
Die Stadt Erlangen zahlt den Zuschuss im ersten Jahr in voller Höhe aus. Im zweiten Jahr verringert er sich auf die Hälfte des festgelegten Zuschusses.
Ein Antrag kann online gestellt werden. Die Vorlage eines unterzeichneten Mietvertrages ist erforderlich.