Milieuschutzsatzung für das Wohngebiet „Schenkstraße“

Stand: 03.05.2022

Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutzsatzung) für das Wohngebiet „Schenkstraße“

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 13.05.2014 für das Gebiet zwischen Werner-von-Siemens-Straße, Mozartstraße, Hartmannstraße, Am Röthelheim, Nürnberger Straße, Hilpertstraße und Nägelsbachstraße einen Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB gefasst, um die in § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB bezeichneten Belange zu wahren. Mit Inkrafttreten dieser Satzung würden der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen innerhalb des betroffenen Gebietes einer besonderen Genehmigungspflicht unterliegen.

   Aufgrund des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses können nach Maßgabe des § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anträge auf Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage innerhalb des oben bezeichneten Bereiches, soweit sie nach Landesrecht genehmigungs-, zustimmungs- oder erlaubnispflichtig sind, entsprechend § 15 Abs. 1 BauGB bis zur Dauer von zwölf Monaten zurückgestellt werden, wenn zu befürchten ist, dass die Verfolgung des mit der Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB angestrebten Ziels durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

   Gemäß § 172 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.

   Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom April 2014.

Abt. Stadtplanung

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.