Naturschutz; FledermausfachberaterInnen

Stand: 10.01.2024

Fledermäuse sind in Deutschland streng geschützt, ihre Tötung ist verboten. Alle Fledermausarten stehen auch unter nationalem und internationalem Schutz.

Städte tragen auch eine große Verantwortung für den Schutz und den Erhalt ihrer Quartiere. Die Tiere haben sich in der Vergangenheit an die Lebensräume, die ihnen Bebauung und Grünanlagen in Städten bieten, angepasst und neue Rückzugsräume gefunden. Dennoch sind Fledermäuse in erster Linie durch Lebensraumverlust bedroht. Dieser entsteht z.B. dadurch, dass Nischen in Häusern abgedichtet, Dachböden isoliert oder alte Bäume gefällt werden.

Die Stadt Erlangen hat eine Fledermausfachberaterin, die sich seit sich seit Jahren für den Fledermausschutz engagiert und bei der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) eine zweistufige Ausbildung zur geprüften Fledermaus-FachberaterIn erfolgreich absolviert hat. 

Die Aufgaben dieser BeraterInnen sind beispielsweise:

  • Kontrolle von Höhlen, Kellern, Kirchen und ähnlichen bei gemeldeten Renovierungsvorhaben und Information der unteren Naturschutzbehörde und der Koordinationsstelle für Fledermausschutz über den Fledermausbesatz
  • Beratung Betroffener bei neuen Meldungen von Fledermausvorkommen
  • Aufnahme von Totfunden, Pflege von Fledermaus-Findlingen bzw. Vermittlung sachkundiger PflegerInnen                

Brauchen Sie Hilfe oder Beratung, wenden Sie sich gerne direkt an folgende Person:

Bianca Fuchs; Tel. 09131 9797411; E-Mail: bianca.fuchs@lbv.de


Fachbereich Artenschutz

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91052 Erlangen

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