Neuerlass der Zweckentfremdungsverbotssatzung
Stand: 03.06.2025
Soll Wohnraum anders genutzt werden als zu Wohnzwecken, ist eine Genehmigung notwendig.
Die Stadt Erlangen hat die Zweckentfremdungsverbotssatzung neu erlassen. Sie stellt Vorgänge unter Genehmigungsvorbehalt, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Ziel ist es, aktuell zweckfremd genutzten Wohnraum wieder dem freien Wohnungsmarkt zuzuführen.
Hintergrund:
Die Situation auf dem Erlanger Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Insbesondere die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum übersteigt regelmäßig das vorhandene Angebot. Immer mehr Haushalte haben Probleme, sich in Erlangen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Soll Wohnraum anders genutzt werden als zu Wohnzwecken, ist dadurch eine Genehmigung notwendig. Entsprechende Änderungen müssen bei der Stadt unter www.erlangen.de/zweckentfremdung beantragt werden.
Die Satzung der Stadt Erlangen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist im Amtsblatt „Die amtlichen Seiten“ vom 22. Mai 2025 veröffentlicht. Ausgaben der amtlichen Seiten gibt es online unter www.erlangen.de/das.
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