PlaFe Hochwasserschutz Schwabach: Einladung Erörterungstermin
Stand: 13.10.2026
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG); Einladung zum Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Bau und Betrieb eines technischen Hochwasserschutzes an der Schwabach im Bereich Fluss-km 0,19 bis Fluss-km 0,86 und am Mühlbach im Bereich Fluss-km 0 bis Fluss-km 0,25, jeweils Gemarkung 91054 Erlangen (vor allem im Bereich der Jahnstraße, Haagstraße sowie der Bayreuther Straße und Essenbacher Straße) und Gestaltungsmaßnahmen (Ausbau) im Gewässerbett und am Ufer der Schwabach sowie wasserrechtliches Verfahren für die Einleitung von Niederschlags-, Sicker- und Drängewasser der Hochwasserschutzanlagen in die Schwabach bei Fl. Nr. 1518 (Fluss-km 0,44) und Fl. Nr. 1344 (Fluss-km 0,51), jeweils Gemarkung 91054 Erlangen.
B e k a n n t m a c h u n g
gem. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Die Stadt Erlangen führt im Rahmen des oben genannten Verfahrens gem. Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG i.V.m. Art. 69 Abs. 2 S. 4 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) einen Erörterungstermin durch. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne von Art. 73 Abs. 4 S. 5 BayVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan, erörtert die Stadt Erlangen mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, als Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
Der Erörterungstermin findet statt am
Donnerstag, den 04. Februar 2027 ab 09:00 Uhr
im Ratssaal, 1. Obergeschoss des Rathauses der Stadt Erlangen
(Rathausplatz 1, 91052 Erlangen).
Einlass ist ab 08:30 Uhr.
Erforderlichenfalls wird der Termin am Freitag, den 05. Februar 2027 ab 09:00 Uhr weiter fortgesetzt. Über die Frage der weiteren Fortsetzung entscheidet der Verhandlungsleiter am Ende des ersten Verhandlungstages.
Der mit den Bekanntmachungen vom 01.06.2026 und 22.07.2026 im o.g. Verfahren benannte Erörterungstermin am
Dienstag, den 03.11.2026 ab 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
ist mit dieser Bekanntmachung abgesagt.
Der Erörterungstermin ist Teil des Anhörungsverfahrens und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Behörden, den Betroffenen und sonstigen Einwendern und Stellungnehmenden zu besprechen, unklare oder pauschale Einwendungen aufzuklären, die Betroffenen über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu unterrichten und nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen.
Die Versammlungsleitung eröffnet die Veranstaltung und legt das Ende des Erörterungstermins fest, wobei spätere Abweichungen durch die Versammlungsleitung vorbehalten bleiben.
Tagesordnung:
Der Erörterungstermin ist gegliedert, wobei die Versammlungsleitung Änderungen vornehmen kann. Es ist vorgesehen, die Stellungnahmen und Einwendungen in etwa folgender Reihenfolge zu erörtern:
- 04.02.2027 vormittags: Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 S. 5 BayVwVfG (insbes. Umweltverbände)
- 04.02.2027 nachmittags: Erörterung der Einwendungen
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
- Teilnahmeberechtigt sind neben dem Vorhabenträger die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Ein Anspruch auf Erörterung von Stellungnahmen und Einwendungen besteht nicht. Um die Berechtigung zur Teilnahme überprüfen zu können, bitten wir einen amtlichen Lichtbildausweis und/oder Dienstausweis bei der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzulegen.
- Die Teilnahme am Termin ist freiwillig. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert werden. Die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen bleiben in diesem Fall bestehen.
- Sollten Sie sich in der Verhandlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, ist ein entsprechende schriftliche Vollmacht vorzulegen.
- Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Erörterungsverhandlung beendet.
- Durch die Teilnahme am Termin etwa entstehende Aufwendungen (auch für Bevollmächtigte) können nicht erstattet werden.
- Diejenige, die Einwendungen erhoben haben bzw. deren Vertreter oder Bevollmächtigte, Behördenvertreter sowie Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 S 5 BayVwVfG, die im Verfahren eine Stellungnahme abgegeben haben, werden über den Erörterungstermin sowie die Absage des Erörterungstermins am 3.11.2026 gesondert benachrichtigt. Die Planfeststellungsbehörde behält sich im Einzelfall vor, die jeweiligen Erwiderungen der Vorhabensträger zu Einwendungen/Stellungnahmen zu übersenden.
- Die Planfeststellungsbehörde behält sich zur Erleichterung der gesetzlich vorgeschriebenen Niederschrift (nach Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG) vor, den Erörterungstermin ganz oder teilweise auf Tonband aufzuzeichnen (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs.1 lit. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Der Tonbandmitschnitt, welcher ausschließlich zur Protokollierung und nicht zur weiteren Veröffentlichung verwendet wird, wird umgehend nach Erstellung der Niederschrift gelöscht. Es dürfen keine privaten Tonband-, Bild- oder Videoaufnahmen durch Verfahrensbeteiligte oder die Öffentlichkeit aufgezeichnet werden. Unbefugte Aufnahmen können rechtliche Schritte nach sich ziehen. Mit ihrer Anwesenheit stimmen Sie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Stadt Erlangen zu (https://erlangen.de/uwao-api/faila/files/bypath/Dokumente/Datenschutzhinweise/31_wasserrecht.pdf).
Erlangen, den 12.10.2026
gez.
Lennnemann