Prüfung der Jahresabschlüsse
Stand: 26.03.2024
Hier finden Sie die jeweiligen Berichte über die Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse.
Die örtliche Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse stellen sicherlich die wichtigste örtliche Prüfung dar. Hierbei geht es nicht nur um die Beurteilung, ob die einschlägigen Vorschriften der Haushaltswirtschaft eingehalten worden sind, sondern auch um die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Stadt. Zudem ist die Prüfung Grundlage für die Feststellung der Jahresrechnung oder des Jahresabschlusses im Stadtrat und auch für die Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat. Die doppischen Jahresabschlüsse gliedern sich in die Finanzrechnung, die Ergebnisrechnung und die Vermögensrechnung (Bilanz).
Gesetzliche Grundlage
Nach Art. 103 Abs. 4 GO ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse für das abgelaufene Haushaltsjahr durchzuführen.
Nach Art. 103 Abs. 1 GO obliegt die örtliche Prüfung dem Revisionsausschuss. Hierzu ist das Revisionsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 Satz 2 GO). Die Prüfung bildet die Grundlage für die Feststellung der Jahresabschlüsse und den Beschluss über die Entlastung durch den Stadtrat (Art. 102 Abs. 3 GO).
Prüfungsberichte
Revisionsamt
Amtsleitung: Thorsten Liebetruth
Die Aufgabe des Revisionsamtes ist die örtliche Finanzkontrolle. Wir prüfen die Haushaltsführung der Stadt mit dem Ziel, städtische Mittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse
- nachgehenden Prüfungen
- Prüfung von Baumaßnahmen
- Kassenprüfungen
- Prüfung der Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben
- Betätigungsprüfung
- Auftragsprüfungen
- Korruptionsprävention