Prüfung zu 1. Bäume und Landschaftsschutz Holzweiher

Stand: 09.07.2024

Bürgerversammlung Kriegenbrunn 19.10.2022

1. Bäume und Landschaftsschutz Holzweiher

Es wird vorgetragen, dass sämtliche Baumkronen am Holzweiher halbseitig gekappt wurden. Zudem wurden bei Umbaumaßnahmen zur Aufschüttung Bauschutt verwendet.

Prüfung Amt für Amt für Umweltschutz und Energiefragen:
Die Angelegenheit wurde zur Prüfung auf möglichen Verstößen gegen die Naturschutzgesetze bzw. die Verordnung zum Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen (Landschaftsschutzverordnung) an das Umweltamt weitergeleitet.
Die Örtlichkeit wurde mittlerweile durch eine Fachkraft für Naturschutz aufgesucht. Der Zustand vor Ort wurde begutachtet und dokumentiert.
Nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde liegen keine Rechtsverstöße gegen die o.g. Vorschriften vor.
Es fand bereits 2020 ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Pächter sowie der zuständigen Fachkraft für Naturschutz der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Erlangen statt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Sanierung des Weihers inklusive seiner Dämme dringend erforderlich ist. Hierbei wurde der Erhalt der Bäume auf dem Damm sowie der des Schilfes im Einlaufbereich zum Wald hin abgestimmt. Die Einkürzung der Baumkronen zum Weiher hin war hier ein erforderlicher Kompromiss um eine Sanierung des Weihers bei gleichzeitigem Baumerhalt gewährleisten zu können.
2021 wurde die Zwischenlagerung des Lehms mit der Einstufung Z0 (= unbelasteter Boden) für den Einbau in den Weiher beantragt. Vereinzelt beigemischte, weitgehend inerte Fremdsubstanzen wie Keramik oder Eisenreste sind zwar optisch unschön und sollten bestenfalls bereits vor Anlieferung ausgesiebt werden, stellen jedoch, im Rahmen der vorgeschriebenen Untersuchungsmethoden zur Einstufung von Boden, keine Belastung dar.
Bei der erfolgten Ortseinsicht im Oktober 2022 wurde bei einigen Bäumen eine zu hohe Überfüllung des Stammfußes festgestellt. Hier wird darauf hingewirkt, dass die Überfüllung auf ein verträgliches Maß reduziert wird.
Durch den Erhalt der Bäume sind die Auswirkungen der Teichsanierung auf das Landschaftsbild nur geringfügig. Der Teich sowie der Damm selbst werden sich erfahrungsgemäß in absehbarer Zukunft wieder eingrünen. Eine Ordnungswidrigkeit liegt hier nicht vor.