Rauchverbot in Wäldern
Stand: 01.06.2026
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt in Wäldern ein Rauchverbot. Und es gibt ein paar weitere wichtige Regeln.
- Im und am Wald kein Feuer entzünden, auch kein Grillfeuer. Zum Wald mindestens 100 Meter Abstand halten (Bayerisches Waldgesetz)
- Keine brennenden Zigaretten aus dem Auto werfen
- Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken
- Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
Waldbrandlöschung (Foto: KFV ERH/Sebastian Weber)
Sie sehen einen Waldbrand? Unverzüglich über die Notrufnummer 112 melden
Hier geht es zum Bayerischen Waldgesetz
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Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.
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Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.
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Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Amtsleitung: Friedhelm Weidinger
Anschrift
Äußere Brucker Straße 32
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Die Erreichbarkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt.