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Rauchverbot in Wäldern

Stand: 01.06.2026

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt in Wäldern ein Rauchverbot. Und es gibt ein paar weitere wichtige Regeln.

  • Im und am Wald kein Feuer entzünden, auch kein Grillfeuer. Zum Wald mindestens 100 Meter Abstand halten (Bayerisches Waldgesetz)
  • Keine brennenden Zigaretten aus dem Auto werfen
  • Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken
  • Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.

Blick von oben auf einen Waldbrand und zwei Feuerwehrmänner beim Löschen.Waldbrandlöschung (Foto: KFV ERH/Sebastian Weber)

Sie sehen einen Waldbrand? Unverzüglich über die Notrufnummer 112 melden


Hier geht es zum Bayerischen Waldgesetz  


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