Immissionsschutz; Schallschutzfensterprogramm
Stand: 27.10.2023
Gefördert werden Gebäude, die vom Lärm kommunaler Straßen betroffen sind und an denen ein Lärmindex LNight > 55 dB(A) kartiert wurde oder sich das Anwesen in einem der 19 Lärmschwerpunkte des Lärmaktionsplans 2020 der Stadt Erlangen befindet.
Sofern die Voraussetzungen der Förderrichtlinie Lärmschutzfensterprogramm 2021 erfüllt werden, kann für den Einbau von schallgedämmten Fenstern und Fenstertüren ein Zuschuss beantragen werden. Der maximale Zuschuss kann bis zu 5.000 € je Wohneinheit betragen. Der Zuschusssatz beträgt 50 %.
Den Lärmindex Ihrer Adresse können sie hier ermitteln.
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Förderrichtline Schallschutzfenster
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Förderrichtline Schallschutzfenster
Lärmaktionsplanung
Anschrift
Schuhstraße 40
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
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