Stadt prüft Bürgerbegehren zu Wohnraum

Stand: 12.03.2025

Bei der Stadt wurden am Montag Unterschriftenlisten zur Prüfung des Bürgerbegehrens „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“ eingereicht.

Die Fragestellung des Begehrens lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen, für das Gebiet, welches durch Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und östliche Stadtmauerstraße begrenzt wird, alle zulässigen Mittel im eigenen Wirkungskreis einsetzt, um die noch vorhandene Wohnbebauung zu sichern und zu stärken, indem dort, wo bisher nur Wohnnutzung genehmigt wurde, auch in Zukunft nur Wohnnutzung zulässig sein soll?“

Rechtliche Vorgaben 

Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass der Stadtrat spätestens innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden muss. Im konkreten Fall wird die Entscheidung in der Stadtratssitzung am 27. März gefällt. Die Prüfung der Zulässigkeit beschränkt sich auf Rechts- und formale Fragen. Also vor allem: Liegen genügend Unterschriften vor? Liegt die Fragestellung in der Entscheidungskompetenz der Gemeinde? Ist das Bürgerbegehren zulässig, muss an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit ein Bürgerentscheid stattfinden. Der Stadtrat kann die Frist jedoch im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate verlängern. Ein Bürgerentscheid entfällt laut Gemeindeordnung dann, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

Gespräche mit der Initiative 

Von Seiten der Stadt haben mit der Initiative bereits Gespräche stattgefunden, in denen auf die komplexe bau- und planungsrechtliche Gemengelage in besagtem Gebiet und die begrenzten Handlungsmöglichkeiten der Stadt ebenso hingewiesen wurde wie auf die Entwicklungsbedarfe des Universitätsklinikums. Dem Masterplan Universitätsklinikum entsprechend sollen in der Innenstadt vorrangig Einrichtungen mit unmittelbarem Bezug zur Patientenversorgung untergebracht werden, während Wohnraum im weiteren Stadtgebiet geschaffen wird.

Worum geht es konkret?

Besonders im Fokus der Diskussion stand von Beginn an das ehemalige Schwesternwohnheim in der Hindenburgstraße 5/7. Im September 2023 hat die Stadt eine Baugenehmigung erteilt. Das Universitätsklinikum saniert das sechsstöckige Gebäude, das aufgrund von Renovierungsbedarf seit 2016 nicht mehr bewohnt ist, energetisch und um dort benötigte Büros, Seminarräume und technische Werkstätten zu schaffen. Durch eine Eingabe sowohl bei der Regierung von Mittelfranken als auch beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sollte die Rechtmäßigkeit der von der Stadt erteilten Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des ehemaligen Schwesternwohnheims in der Hindenburgstraße überprüft werden. Wie die Regierung von Mittelfranken den Beschwerdeführenden damals mitgeteilt hat, bestehen keine Gründe für ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde. Die Stadt als Untere Bauaufsichtsbehörde habe ihre Entscheidung in der erteilten Baugenehmigung im Einklang mit den bestehenden baurechtlichen Vorgaben für das Gebiet nachvollziehbar begründet.

Hintergrundinformationen: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.

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