Stadtgestaltung
Stand: 14.05.2024
Im Rahmen der Stadtgestaltung gilt es auch über die Stadterneuerungsgebiete hinaus, Konzepte und Entwürfe zur Gestaltung des öffentlichen Raumes zu erarbeiten. Ziel soll es sein, einen qualitätsvollen öffentlichen Raum zu schaffen, in dem sich vielfältige Nutzergruppen wohl fühlen können.
Stadtgestaltung und Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Sie möchten in der Innenstadt ein Geschäft eröffnen und mit einer Warenpräsentation auf Ihr Geschäft aufmerksam machen? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Viele Möblierungen im öffentlichen Raum wie z.B. Warenauslagen, Pflanzkübel sowie Tische und Stühle für die Bewirtung im Freien stellen eine Sondernutzung dar. Die Auslagen der Geschäfte und die Außenbestuhlung der Gaststätten tragen wesentlich zum Gesamteindruck des öffentlichen Raums bei.
Mit der Broschüre Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum - Bereich Innenstadt möchten wir Sie auf einige Punkte hinweisen, die für die Beantragung einer Sondernutzung von Interesse sind.
Bürgeramt / Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung -> Sondernutzungsantrag
Sie möchten für Ihr Geschäft eine Werbeanlage anbringen, aufstellen oder austauschen? Dann benötigen Sie einen Bauantrag.
Werbeanlagen sind z. B. Schriftzüge an der Fassade oder auch sogenannte Nasenschilder, die den Namen des Geschäftes tragen.
Wo sind Werbeanlagen zu beantragen? -> Bauaufsicht -> Bauantrag
Werbeanlagen unterliegen in der Stadt Erlangen der Satzung über Werbeanlagen und Automaten in der Stadt Erlangen ->Werbeanlagensatzung -> -WaS