Orangerie
Stand: 15.10.2024
Informationen zur Trauung in der Orangerie (Schlossgarten 1, 91054 Erlangen)
Erbaut wurde die Orangerie in den Jahren 1705/1706 unter der Leitung des klassizistischen Baumeisters Gottfried von Gedeler. Der ursprüngliche Bestimmungsort für das schmucke halbovale Gebäude war die Aufzucht von Orangenbäumen und fürstlicher Repräsentationsort.
Seit 1818 befindet sich die Orangerie im Besitz der Friedrich-Alexander-Universität und wurde seither zu verschiedenen Lehrzwecken benutzt.
Der Wassersaal mit seiner bedeutenden Stuckausstattung bietet einen festlichen Rahmen. Seit 2012 erstrahlt die Orangerie nach einer aufwändigen Renovierung wieder in ihrem alten Glanz und dient seither auch für unvergessliche Trauungen des Standesamtes.
Galerie
- Für die Trauung in der Orangerie fallen neben den regulären Anmeldegebühren zur Eheschließung Zusatzkosten von 470,00 Euro an.
- Eine Vorabbesichtigung der Räumlichkeiten ist leider aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
- Das Trauzimmer ist barrierefrei über die Gebäuderückseite zu erreichen.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
- Der Saal bietet Sitzmöglichkeiten für max. 44 Gäste (42 Personen plus Hochzeitspaar).
- Gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten bestehen u. a. am nahe gelegenen Theaterplatz oder dem Großparkplatz Nähe Bahnhof.
- Für die Trauungszeremonie ist ein Zeitfenster von 30 Minuten vorgesehen.
- Gerne können Sie Ihre Trauung musikalisch umrahmen.
- Bitte beachten Sie, dass die Musik eigenständig organisiert werden muss. Auch das Abspielen sollte durch einen Gast der Hochzeitsgesellschaft gewährleistet sein.
- Zum Abspielen der Musik stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Flügel
- Bluetooth-Lautsprecher
- Live-Musik
- Fotoaufnahmen während der Trauungszeremonie sind grundsätzlich möglich. Die Verwendung dieser Bilder ist dann ausschließlich für den privaten Gebrauch (z.B. Fotoalbum) zugelassen.
- Film- und Tonaufnahmen sind während der Eheschließung nur mit Zustimmung des/der Standesbeamten/in erlaubt. Bitte treten Sie rechtzeitig vorher mit uns in Kontakt, sollte eine Videoaufnahme geplant sein. Auch diese Aufnahmen sind ausschließlich zur privaten Verwendung zugelassen. Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen ist gem. § 22 KunstUrhG nur mit der Einwilligung der abgebildeten und aufgenommenen Person/en gestattet. Die Mitarbeiter/innen des Standesamtes Erlangen erteilen Ihnen zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte keine solche Einwilligung. Damit ist die Veröffentlichung (im Internet sowie in anderen öffentlich zugänglichen Medien, z.B. Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram, Twitter) von Aufnahmen des oben genannten Personenkreises während der Trauungszeremonie und der damit zusammenhängenden Abläufe nicht gestattet.
- Informationen zu einem möglichen Sektempfang entnehmen Sie bitte den unten stehenden Informationen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Bitte beachten Sie, dass bei Regen keine Ausweichmöglichkeit für einen Sektempfang besteht und dieser damit ersatzlos entfällt.
- Bitte bedenken Sie auch, dass ein Zusammentreffen von Hochzeitsgästen anderer Hochzeitspaare möglicherweise unumgänglich ist.
- Alle Hochzeitspaare möchten mit ihren Gästen saubere und sichere Räumlichkeiten vorfinden. Deshalb ist das Streuen von Blumen, Konfetti, Reis und Ähnlichem wegen der Rutsch- und Verletzungsgefahr, aber auch aus Umweltgründen leider nicht gestattet. Dies gilt sowohl in der Orangerie (einschließlich Trauzimmer) als auch im gesamten Schlossgarten. Bei Verstößen haften Sie als Hochzeitspaar für eventuelle Reinigungsmaßnahmen oder auftretende Schäden. Wir empfehlen daher dringend, diese Hinweise an Ihre Gäste, Arbeitskolleginnen und -kollegen und weitere Gratulierende weiterzugeben.
- Es ist ein schöner Brauch, dass oft auch seitens der Hochzeitsgesellschaft Planungen erfolgen, die für das Brautpaar eine freudige Überraschung sein sollen. Damit diese auch gelingen kann und für alle zu einem unbeschwerten Fest wird, bitten wir Sie diese Hinweise und die unten stehenden Informationen der FAU unbedingt auch an Ihre Gäste weiterzugeben.
- Eine Vorabbesichtigung des Wassersaales ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
- Der Zugang zur Orangerie kann ausschließlich von Norden (Ecke Wasserturmstraße / Stichstraße Orangerie) erfolgen. Bitte folgen Sie der Beschilderung.
- Das Befahren des Schlossgartens und das Parken vor der Orangerie oder im Schlossgarten ist nicht erlaubt.
- Auch auf der Freifläche hinter der Orangerie und den dort vorhandenen Parkplätzen dürfen keine Fahrzeuge oder andere Lasten geparkt bzw. abgestellt werden.
- Die Fluchtwege der an den Wassersaal bzw. das Foyer grenzenden Gebäude sind jederzeit freizuhalten.
- Das Aushängen von Plakaten in und an der Orangerie ist nicht gestattet.
- In der Orangerie besteht ein striktes Rauchverbot. Dies gilt auch für den Konsum von elektrischen Zigaretten (E-Zigaretten).
- Es dürfen keine brennenden Kerzen oder offene Flammen verwendet werden. Hierfür gelten die Auflagen aus der Brandschutzordnung der Universität.
- Speisen und Getränke dürfen weder im Foyer noch im Wassersaal eingenommen werden.
- Wenn Sie mit Ihren Gästen nach der Trauungszeremonie bei einem kleinen Sektempfang auf Ihren Festtag anstoßen möchten, besteht dazu nur im Schlossgarten an von der FAU festgelegten Plätzen die Möglichkeit. Hierfür werden Ihnen vier Stehtische zur Verfügung gestellt. Das Einbringen von weiteren Tischen und Stühlen in den Schlossgarten kann nicht gestattet werden. Wir bitten Sie, sich hierzu rechtzeitig mit der von der FAU beauftragten Betreuungsfirma bb facility services, Frau Bieswanger (0911-5806880, bb-projekt-plan@web.de) in Verbindung zu setzen, um eine geordnete Durchführung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass ein Sektempfang im Schlossgarten nur für die Dauer von maximal 30 Minuten gestattet werden kann.
- Bitte behandeln Sie die Rasenflächen sorgsam und beachten, dass Sie für Schäden in Anspruch genommen werden können.
- Das Mitbringen von Tieren in die Orangerie ist nicht gestattet.
- Wenn Sie es wünschen, kann Ihre Trauung musikalisch umrahmt werden. Dazu steht Ihnen der Flügel im Wassersaal zur Verfügung.
- Der Schlossgarten ist grundsätzlich als Ort der Ruhe und Erholung gewidmet. Lärmende Aktivitäten anlässlich der Trauung, wie z. B. Böllerschüsse oder laute Musik sind daher nicht gestattet.
- Das Streuen von Blumen, Konfetti, Reis, usw. ist im Schlossgarten, im Trausaal und im Eingangs- und Ausgangsbereich der Orangerie nicht erlaubt.
- Eine Haftung der FAU für die im Rahmen der standesamtlichen Trauungen eingebrachten Gegenstände und Materialien ist ausgeschlossen.
- Die FAU und auch dem Standesamt Erlangen ist daran gelegen, Ihnen für Ihre standesamtliche Trauung einen angemessenen Rahmen zu bieten. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass die o. g. Auflagen seitens der Hochzeitsgesellschaften unbedingt einzuhalten sind. Bitte geben Sie diese Hinweise und Auflagen auch an Ihre Gäste, Arbeitskollegen und Freunde weiter, damit Ihr Trautermin in einem angemessenen Rahmen erfolgen und nicht etwa aufgrund der Nichtbeachtung dieser Auflagen beeinträchtigt wird.
An folgenden Samstagen in der Zeit von 10:00 bis 14:30 Uhr:
2024: • 18.05.2024 • 15.06.2024 • 20.07.2024 • 17.08.2024 • 21.09.2024 | 2025: • 17.05.2025 • 21.06.2025 • 19.07.2025 • 16.08.2025 • 20.09.2025 |
Abt. Eheschließungen
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Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr