Immissionsschutz; Überwachungsberichte der IE-Anlagen

Stand: 09.01.2024

Nach § 52 a BImSchG sind Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie (IE-Anlagen) regelmäßig wiederkehrend durch Vor-Ort-Besichtigungen zu überwachen.

Über die Vor-Ort-Besichtigung ist von der Überwachungsbehörde jeweils ein Bericht zu erstellen. Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen.

Die Industrieemissionsrichtline (IE-RL) betrifft Anlagen, die in besonderem Maße geeigneten sind schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen. Sie sieht Vorschriften zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden und zur Abfallvermeidung vor, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.

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